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Brandenburg: Soll Alkoholtrinken in der Öffentlichkeit verboten werden?

Nun werden sich ein paar arme ältere Herren angegriffen und verfolgt fühlen, die tagsüber in der Frühlingssonne ihre Biere trinken. Aber um die geht es nicht.

Nun werden sich ein paar arme ältere Herren angegriffen und verfolgt fühlen, die tagsüber in der Frühlingssonne ihre Biere trinken. Aber um die geht es nicht. Es geht um den leider deutlich wahrnehmbaren Trend unter Teenagern, biertrinkenderweise durch die Straßen zu laufen. Viele mögen das für cool halten, tatsächlich aber ist es der Anfang eines Problems. Wer den Bericht der Drogenbeauftragten der Bundesregierung ernst nimmt, sollte es sich mit diesen Mädchen und Jungs nicht zu leicht machen. Es dauert beim Saufen und Kiffen zwar lange, bis jemand süchtig ist. Aber am Anfang steht womöglich die Nachmittagsflasche Bier. Das Kiffen in der Öffentlichkeit ist – allen Warnungen der Drogenbeauftragten zum Trotz – längst normal. Das hat aber mit Liberalität weniger zu tun als mit Interesselosigkeit an Jugendlichen, die sich bedröhnen. Um die geht es, wenn die öffentliche Trinkerei tabuisiert werden soll: Um diejenigen, die noch reagieren, wenn die Polizei sie anspricht, anzeigt und nach Hause eskortiert. Die alten Männer in den Parks können sich mit einer Packpapiertüte behelfen. Niemand wird sich daran stören.

Da kann man genau so gut das Trinken auf dem heimischen Sofa verbieten. Es bringt nichts, gar nichts. Die Amerikaner haben es mal mit der Prohibition versucht, das brachte auch nichts. Außer, dass heimlich um so mehr, und dann noch schwarz gebrannter Fusel gesoffen wurde. Natürlich kann man sich mit Fug und Recht über die Besoffenen vor der U-Bahn aufregen oder über die alkoholbeschwingten Krakeeler vor dem Fußballstadion. Aber: Hat sich nicht jeder schon mal in den Park gesetzt, an einem Sommerabend mit einem kühlen Bier, vielleicht auch ganz elegant mit einer Flasche Champagner. Das wollen wir alles verbieten? Der Polizeipräsident dürfte über den Vorschlag nur mit dem Kopf schütteln oder leise grinsen. Wer soll das kontrollieren? Dass im Berliner Straßengesetz bis vor kurzem ein Trinkverbot verankert war, ist niemandem aufgefallen. Und als der Paragraf im Vorjahr wegen vollständiger Nutzlosigkeit aus dem Gesetzeswerk gestrichen wurde, hat das auch keiner gemerkt.

Also: Um Jugendliche von der Flasche wegzubringen, hat es keinen Sinn, der Gesellschaft das Trinken in der Öffentlichkeit verbieten. Jörn Hasselmann

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