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Brandenburg: Sonderstatus für den armen Norden

EU-Gelder sollen gezielt fließen

Potsdam. Das Kabinett steht heute vor einer Entscheidung, die die Emotionen im Land hochschlagen lassen könnte: Da Brandenburg nach dem geplanten EU-Beitritt noch wirtschaftsschwächerer osteuropäicher Länder mit Beginn der neuen Förderperiode ab 2007 den Ziel-1-Status und damit den Höchstfördersatz verlieren könnte, muss es entscheiden, ob versucht werden soll, wenigstens für die ärmsten Regionen des Landes diesem Status zu sichern.

Voraussetzung: Das Land müsste in zwei nicht-administrative Planungsregionen geteilt werden. Die EU-Kommission hat andere Lösungen abgelehnt. Den Höchstfördersatz würde dann, wie aus der dem Tagesspiegel vorliegenden Kabinettsvorlage hervorgeht, nur der Nordosten Brandenburgs erhalten (Prignitz-Oberhavel, Uckermark-Barnim, Oderland-Spree), während der Südwesten (Lausitz-Spreewald und Havelland -Fläming) das Nachsehen hätte, obwohl die Probleme dort kaum geringer sind. Ob das Kabinett sich so entscheiden wird, war gestern offen: In Regierungsgskreisen wird befürchtet, dass eine solche Entscheidung erheblichen Unmut in der Lausitz auslösen würde und sogleich Rufe nach einem Sonderprogramm laut werden könnten.

Die Befürworter meinen, „dass der Spatz in der Hand besser ist als die Taube auf dem Dach“. Also besser Höchstförderung für den Norden als gar keine. Die Skeptiker meinen, dass noch nicht fest stehe, ob das Land tatsächlich den Ziel-1-Status verlieren werde: Niemand wisse heute genau, wie viele ärmere Länder noch von der EU aufgenommen werden und wie sich Brandenburgs lahmende Wirtschaft entwickeln wird. Kriterium für die Ziel-1-Förderung ist, dass das Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner unter 75 Prozent des EU-Durchschnitts lieget.

Laut Kabinettsvorlage unterscheiden sich die Regionen beim Bruttoinlandsprodukt um knapp 14 Prozent, auch bei der erweiterten EU würde der Abstand noch 10 Prozentpunkte betragen. Nach einem Schreiben das Bundesinnenministeriums vom 27. Juni 2002 hat die EU-Kommission der Aufteilung Brandenburgs in zwei Gebiete, eine ärmere und eine weniger ärmere, zugestimmt. Die Frist, in der sich Brandenburg entscheiden muss, läuft am 31. Juli 2002 ab. Allerdings gibt es Berechnungen, nach denen Brandenburg „auch ohne Teilung“ die Ziel-1-Kriterien nach der EU-Erweiterung erfüllen würde, weil seine Wirtschaftswerte deutlich unter dem Durchschnitt der erweiterten EU liegen würden. Träfe dies zu, hätte eine jetzt beschlossene Teilung die Folge, dass der Südwesten mit der Lausitz keine Höchstförderung mehr bekäme, obwohl das ganze Land sie bekommen könnte. Trotz des Risikos wird in der Kabinettsvorlage vorgeschlagen, die Teilung vorzunehmen. Michael Mara

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