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Der brandenburgische Innenminister Rainer Speer trat im September zurück, nachdem die Unterhaltsaffäre bekannt geworden war.

© DAPD

Speer gegen Springer: Etappensieg für Speer

Der Axel-Springer-Verlag darf laut Gerichtsurteil nicht den E-Mailverkehr zwischen Speer und seiner Ex-Geliebten veröffentlichen. Der Brandenburgische Ex-Minister Rainer Speer will jetzt von Springer Schadensersatz fordern.

Brandenburgs Ex-Minister Rainer Speer hat vor Gericht einen Erfolg gegen den Axel-Springer-Verlag errungen. Dieser darf, so das vom Berliner Kammergericht gestern verkündete Urteil, einen vom Laptop stammenden E-Mailverkehr zwischen Speer und der Ex-Geliebten und Mutter einer unehelichen Tochter nicht veröffentlichen. Rainer Speer war im September 2010 wegen einer Unterhaltsaffäre zurückgetreten. Danach hatte er sich aus der Politik zurückgezogen.

Die juristischen Auseinandersetzungen gehen aber weiter. Speer klagt auf Schadenersatz, die Rede ist von 150.000 Euro. Der Springer-Konzern will, so Anwalt Jan Hegemann, die Verfahren notfalls „bis zum Bundesgerichtshof, bis zum Bundesverfassungsgericht“ durchfechten. Ende Juni ist die Verhandlung im Hauptverfahren am Landgericht.

„Das Urteil kommentiert sich selbst“, sagte Speer. Er habe sich „vollständig durchgesetzt“. Nach den Worten seines Anwaltes Johannes Eisenberg sind die Chancen auf Schadenersatz gestiegen. Eisenberg ging so weit, dass es „nicht zum Rücktritt“ gekommen wäre, wenn Springer die Privatsphäre von Speer gewahrt hätte.

Allerdings ist das Urteil in dem Berufungsverfahren, mit dem das Kammergericht eine Entscheidung des Landgerichts bestätigte, an diesem Punkt nicht so eindeutig. Die Kammer bejahte ausdrücklich „ein hohes Informationsinteresse an den Umständen, die zum Rücktritt ... geführt haben“, also an den Fakten. Deshalb sei eine Berichterstattung über die Affäre zulässig. Die Kammer „beschränkte das Verbot auf die Wiedergabe der E-Mails „in wörtlicher oder indirekter Rede“.

Begründet wird dies mit der privaten Korrespondenz, der Herkunft der Daten, die wahrscheinlich „durch Straftaten Dritter beschafft worden sind“, und damit, dass keine Straftat Speers vorlag. Für den Springer-Verlag ist es eine „Etappenniederlage“. Es gehe um eine Grundsatzfrage: Denn unstrittig seien die Fakten, wonach ein Minister „während seiner Amtszeit weiß, dass er höchstwahrscheinlich Vater eines Kindes ist, für das er keinen Unterhalt zahlt, den es stattdessen vom Steuerzahler bezieht“. Das Informationsinteresse in so einem Fall überwiege. Speer hatte eingestanden, Vater eines uneheliches Kindes zu sein, für das er jahrelang keinen Unterhalt zahlte. Der Unterhaltszuschuss, den es vom Staat bekam, zahlte er inzwischen zurück.

Nach Angaben von Speers Anwalt wird „ein Motorradfreak“ verdächtigt, Daten des gestohlenen Laptops an den Springer-Verlag verkauft zu haben. Speer habe den Mann inzwischen verklagt.

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