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Kommt das dicke Ende noch? Franz Beckenbauer drohen mögliche Schadenersatzforderungen.

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Affäre um Vergabe der WM 2006: DFB geht gegen Beckenbauer, weitere Ex-Funktionäre und Fifa vor

Damit Schadensersatzansprüche nicht verjähren, hat der Deutsche Fußball-Bund laut Medienberichten Ende 2015 Güteanträge bei einer Vergleichsstelle eingereicht.

Der Deutsche Fußball-Bund hält sich in der Affäre um die WM 2006 mögliche Schadenersatzforderungen gegen Franz Beckenbauer, frühere Funktionäre und den Weltverband FIFA offen. „Der DFB hat die notwendigen Vorkehrungen getroffen, um eine etwaige Verjährung von Ansprüchen des gemeinnützigen Verbandes zu verhindern“, teilte der Verband am Freitagabend auf Anfrage mit. Zuvor hatten die „Süddeutsche Zeitung“, NDR und WDR darüber berichtet.

Es seien Güteanträge bei der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle in Hamburg eingereicht worden, hieß es vom DFB weiter. Laut „SZ“ wurden die Anträge Ende 2015 abgegeben. Diese richten sich gegen den früheren Organisationskomitee-Chef Beckenbauer, die ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach, Ex-DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt, den weiteren früheren OK-Vize Fedor Radmann, den Testamentsvollstrecker von Robert Louis-Dreyfus sowie die FIFA. „Mit der Wahrung seiner Interessen“ beauftragte der DFB die Berliner Kanzlei Giesen Heidbrink.

Im Zentrum der Sommermärchen-Affäre steht eine ungeklärte Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro, die der frühere Adidas-Chef Louis-Dreyfus zunächst im Auftrag der deutschen WM-Macher an die FIFA geleistet hat und die dann kurz vor der WM falsch deklariert an den Franzosen zurückgezahlt wurde.

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung gegen Niersbach, Zwanziger und Schmidt. Das Trio habe falsche Steuererklärungen für das Jahr 2006 zu verantworten. Körperschafts- und Gewerbesteuern sowie der Solidaritätszuschlag sollen dadurch „in erheblicher Höhe“ gekürzt worden sein. Der DFB hatte die Kanzlei Freshfields mit der Aufklärung der Vorgänge beauftragt. (dpa)

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