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Sport: ANTI-DOPING-GESETZ

Nach jahrelangen Diskussionen hat der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen der großen Koalition die Gesetzesverschärfungen im Anti-Doping-Kampf verabschiedet. Die neue Rechtsnorm sieht die Strafrechtsverfolgung für „den Handel und den Besitz nicht geringer Mengen“ verbotener Dopingpräparate vor.

Nach jahrelangen Diskussionen hat der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen der großen Koalition die Gesetzesverschärfungen im Anti-Doping-Kampf verabschiedet. Die neue Rechtsnorm sieht die Strafrechtsverfolgung für „den Handel und den Besitz nicht geringer Mengen“ verbotener Dopingpräparate vor. Deren Herstellung und Vertrieb kann dann mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Gedopte Athleten unterliegen weiter nur der Sportgerichtsbarkeit. Tsp

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