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Sport: Anti-Dopingkampf: Verfahren und Fehler

Fehler beim Doping-Kontrollsystem hat es in der Vergangenheit immer wieder gegeben, längst nicht nur im Fall von Dieter Baumann. Nachfolgend sind einige Fälle zusammengestellt.

Fehler beim Doping-Kontrollsystem hat es in der Vergangenheit immer wieder gegeben, längst nicht nur im Fall von Dieter Baumann. Nachfolgend sind einige Fälle zusammengestellt.

DIETER BAUMANN: Im Herbst 1999 zweimal bei einer Trainingskontrolle positiv getestet (Nandrolon). Nach Untersuchungen des Kölner Dopinglabors in Baumanns Haushalt wurden zwei manipulierte Zahnpastatuben gefunden. Baumann sieht sich als Opfer eines Anschlages.

VERFAHRENSFEHLER: Zunächst keine, doch wie sich später herausstellte, hätte der Urin in einer geschlossenen Kühlkette transportiert und gelagert werden müssen. So bildeten sich Bakterien und eine abschließende Analyse, die möglicherweise bewiesen hätte, dass das Nandrolon aus der Zahnpasta stammte, war unmöglich. Baumann war diese Chance auf einen Unschuldsbeweis genommen.

DLV-RECHTSAUSSCHUSS-URTEIL: Freigesprochen (Juli 2000). In erster Linie auf Grund der Verfahrensfehler. Der Ausschuss scheint der Anschlagstheorie zu folgen.

UTA PIPPIG: Positiver Dopingtest nach einer Trainingskontrolle im Frühjahr 1998 (Testosteron). Pippig konnte nachweisen, dass sie zu dieser Zeit erkrankt war. Unter mehreren Gutachtern kommt auch der des DLV zu dem Schluss, dass der Testosteronspiegel eher durch die Krankheit beeinflusst wurde als durch Doping.

VERFAHRENSFEHLER: Pippig wurde erst vier Monate nach der positiven Probe informiert, so dass ein Unschuldsbeweis mit Hilfe einer Untersuchung zurzeit ihrer Krankheit nicht möglich war. A- und B-Proben waren bei Ankunft im Labor vertauscht, die A-Probenflasche zum Teil ausgelaufen.

DLV-RECHTSAUSSCHUSS-URTEIL: Gesperrt (Juli 1999). Pippigs Anwälte fordern nach wie vor den lückenlosen Transportnachweis der Dopingproben. Der Fall ist nicht abgeschlossen und liegt vor dem Schiedsgericht des Deutschen Sport-Bundes.

SUSEN TIEDTKE: Positiver Dopingtest unmittelbar nach der Hallen-WM im März 1995 (Turinabol).

VERFAHRENSFEHLER: Keine erheblichen. Aber ein zusätzliches, abschließendes Gutachten war laut Tiedtke nicht mehr möglich, da der restliche Urin der positiven Probe im Kölner Dopinglabor nicht mehr zu verwenden beziehungsweise verschwunden sein soll.

DLV-RECHTSAUSSCHUSS-URTEIL: Gesperrt (Juli 1996).

LINFORD CHRISTIE: Positiver Dopingtest bei einem Hallenmeeting in Dortmund 1999 (Nandrolon). Nach mehreren Nandrolonfällen lässt die IAAF forschen, ob dies mit Ernährungsergänzungsmitteln zusammenhängen könnte.

VERFAHRENSFEHLER: Der britische Verband beklagt, dass es ernsthafte Fragen gibt in Bezug auf den lückenlosen Transportnachweis der Urinprobe in Deutschland.

SITUATION: Freigesprochen vom britischen Verband, suspendiert von der IAAF, vor deren Schiedsgericht der Fall liegt.

DIANE MODAHL: Positiver Dopingtest im Juni 1994 (Testosteron). Modahl wurde vier Jahre gesperrt.

VERFAHRENSFEHLER: Der britischen Athletin gelang der Nachweis, dass ihre Urinprobe im Labor in Lissabon falsch gelagert worden war. Zeitweise soll der Urin sogar in der Sonne gestanden haben.

SITUATION: Modahl wurde im Nachhinein freigesprochen, nachdem rund zwei Jahre der Sperre abgelaufen waren. Sie klagte gegen den damaligen britischen Verband BAF. Ihre Schadensersatzforderungen trugen dazu bei, dass die BAF in Konkurs ging.

jöwe

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