zum Hauptinhalt

Sport: Arbeitsverbote für Nicht-EU-Sportler: Der Beschluss im Wortlaut

1. Die Sportministerkonferenz begrüßt den Beschluss der Innenministerkonferenz vom 05.

1. Die Sportministerkonferenz begrüßt den Beschluss der Innenministerkonferenz vom 05.05.2000 und unterstützt das Bemühen der Innenminister und -senatoren, die Aufenthaltsgenehmigungen für Berufssportlerinnen/Berufssportler und Trainerinnen/Trainer aus Staaten außerhalb der Europäischen Union einzugrenzen und wieder auf das ursprüngliche Anliegen der für diesen Bereich getroffenen ausländerrechtlichen Ausnahmeregelungen zurückzuführen.

2. Die Sportministerkonferenz hält es sportpolitisch für geboten, insbesondere im Interesse der Förderung des Talentnachwuchses nur solchen ausländischen Berufssportlerinnen/-Berufssportlern und Trainern/-innen aus nicht EU-Staaten Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen zu erteilen, die mit ihrer sportlichen Qualifikation und Eignung durch einen Einsatz in Deutschland deutschen Vereinen und Athleten den Anschluss an internationale Leistungsstandards mit sichern können. Dies sind generell nur Berufssportlerinnen und Berufssportler, deren Einsatz in Vereinen der ersten Bundesliga der jeweiligen Sportart vorgesehen ist. Aufenthaltsgenehmigungen für Trainerinnen undTrainer, die unterhalb der ersten Bundesliga oder in Sportarten ohne Ligasystem, sollten künftig nur im Einvernehmen mit den für den Sport zuständigen Ministerien der Länder nach Prüfung des öffentlichen Interesses möglich sein. (...)

Zur Startseite