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Sport: Arbeitsverbote für Nicht-EU-Sportler: Gefahr droht durch den Bumerang

Sachsens Chef des Landessportbundes,Hermann Winkler (CDU), sieht die Chancengleichheit sächsischer Vereine bedroht, nachdem der Freistaat das Aufenhaltsrecht für Berufssportler aus dem Nicht-EU-Ausland eingeschränkt hat. Am Wochenende war bekannt geworden, dass Sachsen unter Verweis auf eine in Abstimmung befindliche bundesweite Regelung für Sportarten, die in einem Liga-System ausgetragen werden, Nicht-EU-Ausländern das Aufenthaltsrecht verweigern will.

Sachsens Chef des Landessportbundes,Hermann Winkler (CDU), sieht die Chancengleichheit sächsischer Vereine bedroht, nachdem der Freistaat das Aufenhaltsrecht für Berufssportler aus dem Nicht-EU-Ausland eingeschränkt hat. Am Wochenende war bekannt geworden, dass Sachsen unter Verweis auf eine in Abstimmung befindliche bundesweite Regelung für Sportarten, die in einem Liga-System ausgetragen werden, Nicht-EU-Ausländern das Aufenthaltsrecht verweigern will. Damit werden für Sachsens Sportvereine Neuverpflichtungen von Spielern aus dem Nicht-EU-Ausland praktisch unmöglich. Ausgenommen von der Regelung sind nur Mannschaften der Ersten Bundesliga. Bestehende Verträge sollen unberührt bleiben.

Wenn die anderen Bundesländer nicht sofort nachziehen, drohen den sächsischen Vereinen Wettbewerbsnachteile, sagte Winkler. In diesem Falle könne die Vorreiterrolle des Freistaates als Bumerang zurückschlagen. Betroffen seien vor allem publikumswirksame Sportarten, wie Fußball und Handball sowie Eishockey. Winkler zufolge sei die neue Regelung grundsätzlich zu begrüßen. Der Nachwuchs erhalte so zwangsläufig bessere Chancen. Allerdings sei die Beschränkung der Aufenthaltserlaubnis kein Allheilmittel, weil die EU-Erweiterung schon in wenigen Jahren den gegenwärtigen Status quo wieder hergestellt haben werde. Gebraucht werde deshalb auch ein langfristigs Umdenken in den Klubs.

Sachsens Innenministerium weist den Vorwurf, die Chancengleichheit sächsischer Vereine zu gefährden, zurück. Ministeriumssprecher Thomas Uslaub macht geltend, dass für Mannschaften, die gegen andere Vereine außerhalb Sachsens spielen, bis zum bundesweiten Inkrafttreten der neuen Regelung Ausnahmen zugelassen werden. Zweifel daran, dass die neue Regelung in einigen Bundesländern eventuell nicht umgesetzt werde, gibt es im sächsischen Innenministerium nicht. Schließlich sei diese Regelung sowohl von den Innen-, als auch den Sportministern einstimmig verabschiedet worden.

Ralf Hübner

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