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Sport: Ausgleichende Ungerechtigkeit

über die Klagen der benachteiligten Abstiegskandidaten Fußballtrainer denken nur selten in großen historischen Zusammenhängen. Wenn es so wäre, hätte Jörg Berger am Samstag vermutlich nicht so ausdauernd auf Schiedsrichter Albrecht geschimpft, der seinem Verein Hansa Rostock nach einem deutlichen Handspiel des Gladbachers Craig Moore einen Elfmeter verwehrt hatte.

über die Klagen der benachteiligten Abstiegskandidaten Fußballtrainer denken nur selten in großen historischen Zusammenhängen. Wenn es so wäre, hätte Jörg Berger am Samstag vermutlich nicht so ausdauernd auf Schiedsrichter Albrecht geschimpft, der seinem Verein Hansa Rostock nach einem deutlichen Handspiel des Gladbachers Craig Moore einen Elfmeter verwehrt hatte. Berger hätte dann nämlich ein bisschen verschämt an ein Spiel im März 2004 denken müssen. Damals war er noch Trainer in Aachen, spielte im Pokalhalbfinale gegen Borussia Mönchengladbach und siegte auch deshalb 1:0, weil der Schiedsrichter in letzter Minute eine gezielte Faustabwehr des Aachener Verteidigers Mbwando als unabsichtliches Handspiel gewertet hatte.

Von ausgleichender Gerechtigkeit kann trotzdem keine Rede sein, weil zwar Berger, nicht aber Hansa Rostock vor einem Jahr der Profiteur der Fehlentscheidung war. Nennen wir es also ausgleichende Ungerechtigkeit – ein Rechtsprinzip, das in der Bundesliga inzwischen weiter verbreitet ist, als es dem Ansehen der Schiedsrichter dienlich wäre. An jedem Spieltag erheben die Trainer Klage und wittern Verschwörungen. Vor zwei Wochen jammerten die Bochumer, vor einer der SC Freiburg (nach einem Spiel in Bochum) und diesmal die Rostocker. Oder um es in Zahlen auszudrücken: der 16., der 17. und der 18. der Tabelle.

Die Klagen waren übrigens in allen Fällen gerechtfertigt. Und so sehen wir in der Tat ein verzerrtes Tabellenbild, dank der ausgleichenden Ungerechtigkeit, jedoch ein proportional verzerrtes. Man könnte auch sagen: Bochum, Freiburg und Rostock stehen wohl trotz allem zu Recht da, wo sie stehen.

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