zum Hauptinhalt

Bayern: Breno erhält Freigang

13 Monate nach dem Antritt seiner Gefängnisstrafe kehrt der Brasilianer Breno zum FC Bayern zurück - wenn auch nicht als Fußballer. Stattdessen soll der verurteilte Abwehrspieler am Montag erstmals in der Verwaltung des Fußball-Triplesiegers mithelfen - eine Art Resozialisierungsmaßnahme.

Von vormittags bis abends darf der frühere Profi nach Angaben seines Anwalts Sewarion Kirkitadse im Nachwuchsleistungszentrum der Bayern arbeiten, anschließend muss Freigänger Breno wieder zurück hinter die gewohnten Gefängnismauern.

Von der Haftlockerung habe er bereits in der vergangenen Woche erfahren, sagte Brenos Rechtsbeistand Kirkitadse am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa. Die zuständige Justizvollzugsanstalt (JVA) München-Stadelheim wollte die Angaben des Anwalts zunächst nicht im Detail bestätigen, kündigte aber eine baldige Pressemitteilung an. Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung (Mittwoch) über den Fall berichtet.

Für Breno wird die Rückkehr zum Vereinsgelände an der Säbener Straße in Untergiesing-Harlaching zur emotionalen Gratwanderung. Als gefeiertes Talent war er vor fünfeinhalb Jahren aus der Heimat nach München gekommen - für eine sagenhafte Ablöse von zwölf Millionen Euro. Herausragende Anlagen wurden dem heute 23-Jährigen damals in Fachkreisen bescheint, in München aber wurde der Hoffnungsträger nie richtig heimisch, weder sportlich noch privat.

Für bundesweites Aufsehen sorgte Breno im September 2011, als das von ihm und seiner Familie bewohnte Anwesen in Grünwald bei München in Brand geriet - ausgelöst durch den Hausherrn selbst, wie die Ermittlungen später ergaben. Wegen schwerer Brandstiftung wurde er im Juli 2012 schließlich zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, seither sitzt er im Gefängnis. Kommende Woche folgt nun der erste Schritt zurück in ein halbwegs normales Leben.

Vor allem Brenos gute Führung habe die JVA zu der Haftlockerung bewogen, sagte der Anwalt. Breno sei „bei den Beamten wie auch bei den Mithäftlingen beliebt, er kommt mit allen gut aus“. Kirkitadse zeigte sich gar optimistisch, dass Breno womöglich schon im Januar 2014 auf Bewährung aus dem Gefängnis dürfe - wegen vorbildlichen Verhaltens. „Ob ich das durchsetzen kann, prüfe ich derzeit.“

Grundsätzlich habe jeder die Chance, „bei einer normalen Führung im Gefängnis nach zwei Dritteln der Haftverbüßung auf Bewährung entlassen zu werden“, kommentierte der Anwalt. In „besonderen Fällen“ bestehe aber auch die Möglichkeit einer früheren Entlassung. Beim Landgericht München I müsste die Vollstreckungskammer über einen entsprechenden Antrag entscheiden, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Auch die Staatsanwaltschaft sei dann wieder involviert. Reine Vollzugslockerungen wie jetzt seien dagegen allein Sache der JVA. (dpa)

Zur Startseite