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Berliner Sport: Sportplätze in der Stadt: Ein Grundrecht auf Grölen

Immer mehr Klagen gegen Lärmbelästigung auf Bolzplätzen sorgen die Sportvereine. Sie fordern, dass Sport durch die Verfassung geschützt wird.

Den Verein gibt es seit 89 Jahren. Rund 400 junge Fußballer, von denen einige ihre Freizeit ohne das Training vermutlich mit unsinnigeren Beschäftigungen verbringen würden, üben auf dem Sportplatz des SC Berliner Amateure 1920 an der Kreuzberger Hasenheide am denkmalgeschützten Fichtebunker. Die Eigentumswohnungen nebenan gibt es seit diesem Jahr. Schon zu Baubeginn waren viele Fußballer und Anwohner gegen die Luxusapartments. Ihre Angst: Die neuen Bewohner könnten den Sportplatz wegklagen. Schreiende Spieler und johlende Zuschauer – Bolzplätze sind in der Regel laut.

„Wer Grabesstille will, sollte nicht in die Innenstadt ziehen“, sagt Dietmar Bothe vom Landessportbund, der von einkommensstarken Neubewohnern künftig Klagen wegen zu viel Lärm fürchtet. Franz Schulz, Kreuzbergs grüner Bürgermeister, gibt Entwarnung, schließlich hat der Bezirk nach Debatten um das Bauprojekt ein Lärmschutzgutachten erstellen lassen. Fazit: Da der Investor auf einige der geplanten Wohnungen verzichtet habe, erreiche der Lärm die bestehenden Lofts in vertretbarem Maße.

Gerd Liesegang vom Berliner Fußballverband und Ehrenpräsident bei Amateure 1920 ist skeptisch: „Man weiß nicht, was kommt, ein Gutachten könnte irgendwann anders ausfallen.“ Nachbarn hätten zuweilen erst Jahre nach ihrem Einzug gut vorbereitet gegen Sportplätze geklagt. Rund 40 Sportanlagen beugen sich in Berlin derzeit gerichtlichen Verfügungen, das heißt Training und Wettkämpfe sind einschränkt, weil Nachbarn rechtlich dagegen vorgegangen sind.

Doch Liesegang und Bothe haben Hoffnung, denn Politiker aller Parteien außer der CDU wollen Sport als Staatsziel ins Grundgesetz aufnehmen. Wie der Deutsche Olympische Sportbund fordern viele die Verankerung des Sportes in der Verfassung, etwa als neuer Absatz in den Artikel 20 a des Grundgesetzes: „Der Staat schützt und fördert die Kultur und den Sport.“ Vor allem SPD, FDP und Linke unterstützen den Vorstoß. „Eine Verankerung als Staatsziel würde die Bedeutung des Sports in der Gesellschaft besser veranschaulichen“, sagte SPD-Justizministerin Brigitte Zypries.

Doch der für Sport zuständige Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte dem Tagesspiegel gesagt: „Ich halte es für falsch, Sport als Staatsziel ins Grundgesetz zu schreiben. Eine Verfassung ist nichts, in das man hehre Ziele verankert, sondern Grundrechte für Bürgerinnen und Bürger. Ob Nachbarn einen Sportplatz verhindern können oder nicht, ist eine Sache des Gesetzgebers, nicht der Verfassung.“ Genau das wollen Sportfunktionäre ändern und hoffen auf die Bundestagswahl im September.

Noch, glauben viele Juristen, würden Richter bei einem etwaigen Streit um die Kreuzberger Lofts den Bewohnern Recht geben. Ungestörtes Wohnen sei eben wichtig, wichtiger als jugendliches Bolzen. „Was fehlt, ist die gleiche Augenhöhe“, sagt Bothe vom Landessportbund. Sollte Sport ein Staatsziel werden, würde das Training bei einer Rechtsgüterabwägung wahrscheinlich viel höher bewertet werden, als dies derzeit der Fall sei.

Zwar bliebe Sport auch als Staatsziel in Einzelfällen abstrakt, etwa wie der Tierschutz oder die Pressefreiheit, und deshalb seien keine konkreten Maßnahmen zur Sportförderung einklagbar, erklären Juristen. „Aber Gerichte müssen sich dann allgemein viel mehr Gedanken um den Schutz des Sportes machen“, sagt Alain Mundt, Anwalt und Spielerberater in Berlin, „und Richter müssten Sportlern bei Streitigkeiten mehr Gewicht zugestehen.“ Immerhin, in den 90 000 Sportvereinen des Landes sind mehr als 27 Millionen Menschen registriert.

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