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BVB: Geldstrafe und drohender Teilausschluss

Vier Tage vor dem Risiko-Derby gegen Schalke 04 ist Borussia Dortmund wegen mehrerer Fan-Vorkommnisse zu einer Geldstrafe von 30 000 Euro und einem Teilausschluss auf Bewährung verurteilt worden. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ahndete mit dem am Freitag gefällten Urteil vor allem die Krawalle vor dem Bundesliga-Derby auf Schalke, als BVB-Anhänger Böller und Bengalische Feuer gezündet und auf das Spielfeld und in angrenzende Schalker Zuschauerblöcke geworfen hatten.

Vier Tage vor dem Risiko-Derby gegen Schalke 04 ist Borussia Dortmund wegen mehrerer Fan-Vorkommnisse zu einer Geldstrafe von 30 000 Euro und einem Teilausschluss auf Bewährung verurteilt worden. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ahndete mit dem am Freitag gefällten Urteil vor allem die Krawalle vor dem Bundesliga-Derby auf Schalke, als BVB-Anhänger Böller und Bengalische Feuer gezündet und auf das Spielfeld und in angrenzende Schalker Zuschauerblöcke geworfen hatten.

Die Partie am 26. Oktober 2013 war von Schiedsrichter Knut Kircher (Rottenburg) erst mit sechsminütiger Verspätung angepfiffen worden. Das DFB-Sportgericht erteilte dem BVB nun die Auflage, vor dem Rückspiel am kommenden Dienstag zusätzlich 30 000 Euro für Projekte und Maßnahmen zur Gewaltprävention aufzuwenden.

Sollte es innerhalb der nächsten sieben Monate erneut zu schwerwiegenden Verfehlungen der Dortmunder Fans kommen, muss die Borussia ein Bundesliga-Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und dabei sämtliche Stehplatzbereiche seiner Anhänger auf der Südtribüne schließen. Die BVB-Fans waren in dieser Saison auch im Heimspiel gegen Bayern München und in der Auswärtspartie beim Hamburger SV negativ aufgefallen. (dpa)

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