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DAS PERSÖNLICHKEITSRECHT VON CASTER SEMENYA: „Solange sich jemand nicht outet, muss diese Frage privat bleiben“

Herr Wandtke, in aller Öffentlichkeit wird diskutiert, ob die 800-Meter-Weltmeisterin Caster Semenya aus Südafrika tatsächlich eine Frau ist. Sind damit ihre Persönlichkeitsrechte verletzt worden?

Herr Wandtke, in aller Öffentlichkeit wird diskutiert, ob die 800-Meter-Weltmeisterin Caster Semenya aus Südafrika tatsächlich eine Frau ist. Sind damit ihre Persönlichkeitsrechte verletzt worden?

Über Personen der Zeitgeschichte darf in der Regel ohne Einwilligung berichtet werden, wenn das öffentliche Interesse höher zu bewerten ist als das Persönlichkeitsrecht. Frau Semenya würde ich als Person der Zeitgeschichte betrachten. Man müsste sich festlegen, welches Rechtsgut Vorrang hat.

Und worauf würden Sie sich in diesem Fall festlegen?

Das Persönlichkeitsrecht wiegt dann schwerer, wenn die Menschenwürde verletzt wird. Dazu gehört die Intimsphäre.

Dennoch ist über ihr Geschlecht diskutiert worden.

Semenya hätte natürlich auf Unterlassung klagen können, dann wäre den Medien verboten worden, darüber zu berichten. Man könnte den Fall mit einem Homosexuellen vergleichen. Solange sich jemand nicht outet, muss diese Frage privat bleiben.

Auch der Tagesspiegel hat während der WM ausführlich über die Zweifel geschrieben, ob Caster Semenya eine Frau ist. Allerdings erst, nachdem der Weltverband angekündigt hatte, einen Geschlechtstest durchzuführen.

Der Weltverband der Leichtathleten hätte die Angelegenheit verschwiegen behandeln müssen, um Semenya zu schützen. Und eigentlich hätte schon ihr Verband in Südafrika sie aus dem Wettbewerb nehmen müssen. Auf diese Weise ist noch mehr Staub aufgewirbelt worden. Den Journalisten blieb eigentlich kaum etwas anderes übrig, als darüber zu berichten. Man kann auf der anderen Seite auch verstehen, dass es dem Verband um Chancengleichheit in einem sportlichen Wettbewerb geht. Dennoch hätte sich der Weltverband anders verhalten müssen.

Sollte Semenya nun gegen den Weltverband klagen?

Um das beurteilen zu können, müsste man alle Fakten kennen. Aber was würde es ihr jetzt noch bringen?

Interview: Friedhard Teuffel

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