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Sport: Das Problem mit dem negativen Beweis

Warum Anwälte wie im Fall Ullrich Mandanten raten, gerade wegen öffentlichen Drucks zu schweigen

Berlin - Hans-Peter Mildebrath erklärt das Problem an einem ganz einfachen Beispiel. Mal angenommen, sagt er, „ich würde mir ohne weitere Erklärungen von jemandem einen Euro borgen. Dann gibt es tausend Begründungen dafür. Vielleicht wollte ich mir dafür ein Eis kaufen, aber ich könnte das nie beweisen.“ Und niemand müsste ihm die Version mit dem Eis glauben.

Das ist der Punkt bei der ganzen Geschichte, sagt der Rechtsanwalt Mildebrath: dass man bestimmte Dinge ganz schlecht oder gar nicht beweisen kann. Es geht hier nicht um ein Eis, es geht um die Frage, warum Jan Ullrich, der suspendierte Radprofi, zu den Dopingvorwürfen gegen ihn schweigt. „Ich würde ihm auch raten zu schweigen“, sagt Mildebrath. Der renommierte Anwalt aus Berlin war Verteidiger in Dopingprozessen gegen hochkarätige DDR-Funktionäre, aber hier geht es auch nicht bloß um Doping, sondern um etwas Grundsätzliches. „Man kann eine Unschuld nicht beweisen, das geht nicht“, sagt Mildebrath. „Einen negativen Beweis erbringen“, heißt das bei Rechtsgelehrten. „Mandanten denken: ,Ich bin doch unschuldig, ich muss etwas sagen’“, erzählt Mildebrath. Aber schon das sei ein Denkfehler. „Er muss seine Unschuld nicht beweisen.“

Was wäre denn, wenn Ullrich zum Beispiel behauptete, er habe nie etwas mit dem spanischen Sportarzt Fuentes, einem der Drahtzieher der Affäre, zu tun gehabt? „Vielleicht hat er ihn ja mal zufällig auf einer Feier gesehen, vielleicht hat er ihn sonst wo beiläufig getroffen“, sagt Mildebrath. Irgendwie würde das herauskommen, es wäre zwar nur eine zufällige Begegnung, aber Ullrich stünde in der Öffentlichkeit als Lügner da.

Mildebrath versteht auch, dass Ullrich auf Anraten seiner Anwälte keine DNA-Analyse machen lässt. Der Test wäre der einfachste Beweis – für Ullrichs Schuld oder Unschuld. Mildebrath sagt: „Selbst wenn der Test ergeben sollte, dass es das Blut von Ullrich ist, was ist denn dann? Ich weiß doch nicht, ob ihm jemand eine Falle gestellt hat. Vielleicht hat er sich ja in München in gutem Glauben Blut abzapfen lassen, und irgendjemand hat es dann, ohne sein Wissen, nach Spanien gebracht.“ Natürlich klingt diese Version ziemlich abenteuerlich, das weiß auch Mildebrath. Aber er redet hier als Anwalt, und ein Anwalt hat seinen Job zu erledigen. „Da muss ich alle Möglichkeiten abklären, wie ich einen Mandanten am besten schützen kann.“ Und der wirksamste Schutz sei erst mal Schweigen.

Auch Michael Lehner denkt so, einer der bekanntesten deutschen Sportrechtsanwälte. Er vertrat Nebenkläger in den Dopingprozessen, er war quasi Mildebraths Gegenspieler, aber er sagt auch: „Ich würde Ullrich raten, nichts zu sagen. Es gibt Gerichte, um die Wahrheit herauszufinden.“ Nur in einem Punkt weicht Lehner von Mildebraths Ansicht ab. Wenn Ullrichs DNA-Test positiv ausfiele, „wäre es schwer, vor Gericht seine Unschuld zu erklären. Wie soll denn sein Blut nach Spanien in ein Labor kommen, in dem Zentrifugen gefunden wurden?“

Natürlich leben Anwälte auch in einem Zwiespalt. Ab wann wird durch hartnäckiges Schweigen für einen Mandanten der Imageschaden größer als der juristische Sieg? Mildebrath kennt das Problem, und er versucht es immer auf die gleiche Weise zu mildern. „In so einem Fall stelle ich mich vor meinen Mandanten und sage der Öffentlichkeit: ,Er selber hat hin- und herüberlegt, ob er reden soll. Ich habe ihm geraten zu schweigen.’“

Sollte es zu einer Anklage gegen Ullrich kommen, dann könnte der Fall vor dem Cas, dem Internationalen Sportgerichtshof, verhandelt werden. Dort ähneln die Regeln denen eines Zivilprozesses, und nicht mal dort wäre Ullrich gezwungen zu reden, geschweige denn, Lügen zu vermeiden. Holger Niese, der Justiziar des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), sagt: „Ein Betroffener ist dort nicht verpflichtet, die Wahrheit zu sagen.“

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