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Sport: Das Schiedsgericht ist gebildet, die Verfahrensdauer ungewiss

Das unabhängige Schiedsgericht im Dopingfall der Berliner Marathonläuferin Uta Pippig ist komplett. Zwei Richter vom Bundesgerichtshof (BGH) und einer vom Berliner Oberverwaltungsgericht bilden beim Deutschen Sportbund (DSB) die höchste nationale sportinterne Gerichtsbarkeit.

Das unabhängige Schiedsgericht im Dopingfall der Berliner Marathonläuferin Uta Pippig ist komplett. Zwei Richter vom Bundesgerichtshof (BGH) und einer vom Berliner Oberverwaltungsgericht bilden beim Deutschen Sportbund (DSB) die höchste nationale sportinterne Gerichtsbarkeit. Wann das Gremium das erste Mal tagen wird, konnte DSB-Justiziar Holger Niese in Frankfurt noch nicht sagen. "Es ist völlig autonom", meinte Niese, der die geschäftsführenden Aufgaben übernommen hat. Das Schiedsgericht wurde erstmals in der DSB-Geschichte gebildet und basiert auf der Athletenvereinbarung des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV).

Die frühere Berlinerin will vor der höchsten Sport-Instanz ihre zweijährige Sperre anfechten. Die Läuferin war im April 1998 durch eine Dopingprobe auf Grund des indirekten Nachweisverfahrens mit einem zu hohen Testosteron/Epitestosteron-Quotienten überführt worden. Die 34-Jährige wird künftig für die USA starten, wo sie auch lebt.

Von jeder der beiden Streitparteien - Pippig und DLV - wurde ein Richter nominiert. Diese beiden einigten sich dann auf einen dritten Kollegen. Aus Berlin kommt Hans-Peter Rueß aus der dritten Kammer des Oberverwaltungsgerichts. Aus Karlsruhe werden der Vorsitzende Richter des VII. Zivilsenat am BGH, Eike Ullmann, sowie der BGH-Richter im dritten Strafsenat, Gerhard von Lienen, den Fall Pippig beurteilen. Wie das weitere Prozedere abläuft, konnte der DSB nicht sagen. Aller Voraussicht nach wird das Trio eine Zeugenbefragung durchführen, allerdings könnte es auch nach der Aktenlage urteilen.

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