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CAS verhandelt Fall Busch

© dpa

Der Fall Florian Busch: Eine Probe wird zum Präzedenzfall

Die verpasste Dopingkontrolle des Berliner Eishockeyprofis Florian Busch wird zum Politikum. Am Mittwoch wird vorm internationalen Sportgerichtshof Cas sieben Stunden lang verhandelt, doch das Urteil fällt erst Ende Mai.

Von Katrin Schulze

Berlin - Der Fall und kein Ende. Seit mehr als einem Jahr beschäftigen sich diverse Gremien und Gerichte nun schon mit der Causa Florian Busch und deren Folgen. Aus der einst vom Betroffen selbst als „Riesendummheit“ bezeichneten Affäre hat sich längst ein Politikum entwickelt, in dem der Eishockeyprofi selbst nur noch eine Nebenrolle spielt. Busch hatte am 6. März 2008 eine von der Nationalen-Anti-Doping-Agentur Nada in Auftrag gegebene unangemeldete Trainungskontrolle nicht durchgeführt, weil er sich „durch häufige Tests belästigt“ gefühlt und „zudem vorgehabt habe, mit seiner Freundin in die Stadt zu fahren“ wie es in den Unterlagen des Gerichts heißt. Der verpasste Test von Busch zog eine Reihe von Verfahren auf verschiedenen Ebenen nach sich: Erst urteilte ein Gremium des Deutschen Eishockey-Bunds (DEB), danach ein dreiköpfiges ad-hoc Schiedsgericht bestehend aus einem unabhängigen Richter und je einem Vertreter des DEB und der Welt-Anti-Doping-Agentur Wada. Immer begleitet von unzähligen Briefwechseln, die dem Tagesspiegel vorliegen. Darin werden Argumente ausgetauscht und Prozedere angezweifelt.

Gestern nun folgte der nächste Akt in Lausanne: Vor dem Internationalen Sportgerichtshof Cas wurden fast sieben Stunden lang gleich zwei Verfahren in Zusammenhang mit dem Vergehen des Nationalspielers in Diensten der Eisbären Berlin verhandelt. Eine Entscheidung gibt es trotzdem noch nicht, weil der Cas den Fall für so grundsätzlich erachtet, dass er sein Urteil zunächst schriftlich niederlegen will. Der Vorgang um Busch gilt als wegweisend für den Umgang mit Doping-Kontrollmechanismen.

In beiden Verhandlungen vor dem Cas trat die Wada gestern als Kläger auf. Im ersten Prozess ging es um das Urteil des ad-hoc Schiedsgerichts, dessen Urteil die Wada – obwohl sie selbst daran beteiligt war – anfechtet. Das Schiedsgerichtsgremium kam am 3. Dezember 2008 zu dem Entschluss, dass die verweigerte Probe von Busch keine laut Nada-Code vorgesehene Spielsperre nach sich ziehen kann, weil es der DEB  versäumt hatte, eine entsprechende Athletenvereinbarung mit dem Profi zu unterschreiben und den aktuellen Nada-Code in sein Regelwerk aufzunehmen. Wegen der Nachlässigkeiten des DEB fehle es „an einer ausreichenden rechtlichen Grundlage, um den Beklagten zu verpflichten“, heißt es im Schiedsspruch. In der zweiten Verhandlung bei dem Cas richtete sich die Klage der Wada gegen den Eishockey-Weltverband IIHF, der Busch bei der Weltmeisterschaft im vergangenen Jahr in Kanada trotz des abgelehnten Dopingtests hatte auflaufen lassen.

Ohne längere Pause verhandelten die Parteien beiden Fälle gestern. Dass es trotzdem noch kein abschließendes Urteil gibt, verdeutlicht die Komplexität des Falls. Und dennoch bot das angestaubte Gebilde vor dem Cas erhellende Erkenntnisse. Erstmals wurden nämlich Zeugen als Bewertungsgrundlage vernommen: Neben Busch sagten auch seine Freundin und der per Telefon zugeschaltete Kontrolleur, der auch die von Busch initiierte nachgeholte Dopingprobe abgenommen hatte, aus. Und das könnte tatsächlich zu einem Wandel im Fall beitragen. „Nach dieser Anhörung steht für mich fest, dass Florian seine Probe nicht verweigert hat“, sagte Buschs Anwalt Klaus Sturm. Denn nicht sein Mandant, sondern der Kontrolleur hätte den Test unrechtmäßig abgebrochen. Angeblich habe der Kontrolleur es abgelehnt, Busch an einem anderen Ort zu testen. Zu Unrecht, wenn es nach Anwalt Sturm geht.

Die Irrungen und Wirrungen der Posse um Florian Busch haben mit den Verhandlungen beim Cas einen weiteren Höhepunkt erreicht. Ob der Eishockeyprofi tatsächlich ohne Sperre davonkommt, steht allerdings immer noch nicht fest. Die Entscheidungshoheit liegt jetzt beim Cas, der sein Urteil Ende Mai veröffentlichen will. Erst dann könnte der Präzedenzfall Busch sein Ende finden.

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