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DFB-Entscheidung: Hertha in der nächsten Pokal-Runde

Das abgebrochene DFB-Pokalspiel zwischen den Stuttgarter Kickers und Hertha BSC wird mit 2:0 für die Berliner gewertet. Über eine Strafe gegen die Stuttgarter Kickers wird Anfang kommender Woche entschieden.

Frankfurt/Main - Das habe das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) entschieden, teilte der DFB mit. Den Angaben nach haben die Stuttgarter Kickers bereits Rechtsmittelverzicht erklärt, so dass das Urteil rechtskräftig ist und Hertha BSC im Achtelfinale des DFB-Pokals steht.

Bis Anfang kommender Woche haben die Kickers zudem Gelegenheit, zum Sonderbericht von FIFA-Schiedsrichter Michael Weiner Stellung zu nehmen. Anschließend wird der DFB-Kontrollausschuss über eine etwaige Anklageerhebung beim DFB-Sportgericht wegen des Vorkommnisses entscheiden. Dem schwäbischen Regionalligisten drohen eine Geldstrafe und eine Platzsperre.

Die Pokal-Begegnung im Stuttgarter Degerloch war am Mittwochabend in der 81. Spielminute beim Stande von 2:0 für Berlin abgebrochen worden, nachdem Schiedsrichter-Assistent Kai Voss aus dem Zuschauer-Block der Kickers-Fans von einem gefüllten Bierbecher aus Hartplastik am Rücken getroffen worden war. Voss wurde noch auf dem Platz ärztlich behandelt, konnte jedoch seine Linienrichter-Tätigkeit nicht weiter ausüben.

Der mutmaßliche Täter wurde noch am Abend festgenommen, ist mittlerweile aber wieder auf freiem Fuß. Nach Angaben der Polizei handelt es sich um einen 38-jährigen Stuttgarter, der bereits als Hooligan bekannt ist. Der Mann sei wegen Gewalttätigkeiten bei Spielen des Lokalrivalen VfB mehrfach mit der Polizei in Konflikt geraten. Er sei aber "seit gut zehn Jahren nicht mehr aufgefallen und galt als Alt-Hooligan" sagte ein Polizeisprecher zu "Spiegel-Online". Es habe kein Stadionverbot gegen ihn bestanden. (tso/ddp)

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