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DFB-Sportgericht: Lewandowski-Sperre bestätigt

Der Deutsche Meister Borussia Dortmund muss auch in den kommenden beiden Bundesliga-Spielen auf seinen Topstürmer Robert Lewandowski verzichten.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes bestätigte am Dienstag in einer mündlichen Verhandlung die Sperre für den 24 Jahre alten Polen.

Lewandowski hatte am 9. Februar während der Partie gegen den Hamburger SV (1:4) die Rote Karte gesehen und war dafür in der vergangenen Woche für drei Spiele gesperrt worden. Die Dortmunder legten dagegen Beschwerde ein, scheiterten damit aber am Dienstag.

„Es war ein deftiges Foul, bei dem Robert Lewandowski Glück hatte, dass sich weder er noch sein Gegenspieler verletzt haben. Mit einer Sperre von drei Spielen ist er gut bedient“, sagte der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz. Auch gegen das zweite Urteil kann der BVB binnen einer Woche eine Berufung vor dem DFB-Bundesgericht einlegen.

Der Club habe darüber noch nicht entschieden, teilten die Dortmunder auf ihrer Internetseite mit. „Unserer Meinung nach hätten die Erkenntnisse der heutigen Beweisaufnahme zu einem anderen Ergebnis führen müssen. Doch diese sind offenbar nur unzureichend berücksichtigt worden“, sagte Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke. (dpa)

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