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Sport: Die erste Rundegeht an Daum

Hamburger Gericht weist Klage auf Anwaltshonorar ab

Hamburg (dpa). Das Landgericht Hamburg hat gestern die Klage der Anwaltskanzlei von Matthias Prinz gegen den Fußballtrainer Christoph Daum abgewiesen. In der Urteilsbegründung heißt es, das Hamburger Gericht sei in diesem Prozess nicht zuständig. „Zuständig ist das Landgericht in Köln“, sagte die Richterin Svenja Purbs. Christoph Daums Hauptwohnsitz befindet sich in Köln. Vor einem Zuständigkeitswechsel muss allerdings noch das Oberlandesgericht angerufen werden.

In dem Prozess zwischen Matthias Prinz und Christoph Daum geht es um Honorarforderungen der Kanzlei Prinz in Höhe von rund 150000 Euro.

Das Anwaltsbüro gibt an, vor zwei Jahren einen Vertragsentwurf für Daum als designiertem Bundestrainer des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) erarbeitet zu haben. Dem damaligen Coach des Bundesligisten Bayer Leverkusen sind dafür 292000 Mark in Rechnung gestellt worden. Christoph Daum wies die Honorarforderung des Anwalts als überzogen zurück.

Die Höhe des Honorars bemisst sich am Gegenstandswert. Während die Kanzlei Prinz behauptet, Daum wollte sich ein Bundestrainer-Gehalt von neun Millionen Mark festschreiben lassen, besteht der Fußballlehrer darauf, von höchstens drei Millionen Mark gesprochen zu haben. Ein Vergleich war beim ersten Verhandlungstermin vor dem Hamburger Landgericht am 16. August gescheitert.

Ein Widerrufsanspruch Daums gegen die Behauptung, es seien in seiner Trainertätigkeit bei Bayer Leverkusen Schwarzgelder geflossen, wurde ebenfalls zurückgewiesen. „Man darf so etwas in einem Honorarprozess vor Gericht vortragen“, sagte die Richterin dazu.

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