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Sport: Die halbe Schuld

Der Sportgerichtshof entscheidet heute, ob die Dopingsperre gegen Radprofi Hondo Bestand hat

Berlin - Danilo Hondo muss heute sein Höhentraining in St. Moritz für einen Tag unterbrechen. Es wird geklärt, ob die ganze Schinderei überhaupt noch Sinn macht. Der Radprofi tritt vor den Internationalen Sportgerichtshof (Cas) in Lausanne, und es sind mehrere Urteile möglich, vom Freispruch bis zu einer Verschärfung der bereits ausgesprochenen Strafe. Denn mit der einjährigen Sperre aufgrund von Dopings mit dem Stimulansmittel Carphedon, wegen der Hondo bis April 2006 keine Profirennen bestreiten darf, ist niemand zufrieden. Weder Hondo, der seine Unschuld beteuert und freigesprochen werden will, noch die Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) und der Radsport Weltverband (UCI), die die eigentlich obligatorische Zwei-Jahres-Sperre für Hondo fordern. Beide Seiten haben Berufung eingelegt.

Gewinnt die Gegenseite vor Gericht, dürfte die Karriere des 31 Jahre alten Cottbusers beendet sein, denn nach einer zweijährigen Dopingsperre dürfte ihn zwei weitere Jahre kein Profiteam der Pro Tour beschäftigen. Seinen Arbeitsplatz beim Team Gerolsteiner verlor Hondo im März, als er bei der Murcia-Rundfahrt positiv auf das Aufputschmittel Carphedon getestet wurde. Allerdings trug Hondo das Gelbe Trikot des Spitzenreiters, und der wird auf jeden Fall getestet. So sprach erstens für Hondo, dass man so dumm ja wohl nicht sein kann. Zweitens war die Konzentration des auch auf dem Schwarzmarkt kaum zu beschaffenden Mittels so gering, dass sie keinen leistungssteigernden Effekt haben konnte. Und am Vortag war der Test negativ ausgefallen.

Der Schweizer Radsport-Verband, der für Hondo wegen dessen Wohnsitz Lugano zuständig ist, hatte Zweifel an Hondos Schuld und setzte das zweite Jahr der in den Regularien vorgeschriebenen Sperre zur Bewährung aus. Hondo, der sich bis heute nicht erklären kann, „wie das Zeug in meinen Körper gekommen ist“, war sozusagen halb schuldig und halb unschuldig. Er fand überraschend einen prominenten Fürsprecher: Professor Werner Franke. Der Molekularbiologe ist ein kompromissloser Doping-Bekämpfer und überzeugt, dass der Radsport „durch und durch dopingverseucht“ ist. Heute will er aber für Hondo aussagen, weil „hier jemandem Unrecht getan wird“. Er hält es naturwissenschaftlich für ausgeschlossen, dass Hondo gedopt hat, denkbar sei aber die „Kontamination einer Wasserflasche“.

Man kann durchaus aus Versehen dopen. Es ist nicht leicht für die Athleten, den Überblick darüber zu behalten, welche Substanzen verboten und worin enthalten sind. So wurde im Sommer Stefan Schumacher positiv auf die Stimulans Cathin getestet. Sie war in einem Medikament enthalten, das ihm seine Mutter, eine Ärztin, gegen Allergien verschrieben hatte. Das Cathin war in der Packungsbeilage mit dem Wirkstoffnamen Norpseudoephedrin angegeben, und weder der Arzt von Schumachers Shimano-Team noch die niederländische Anti-Doping-Agentur hatten gegen die Einnahme zunächst etwas eingewendet. Da die Unbedenklichkeitserklärungen schriftlich vorlagen, wurde Schumacher freigesprochen, obwohl jeder Athlet selbst dafür verantwortlich ist, was in seinem Körper ist und was nicht. In der kommenden Saison fährt Schumacher für das Team Gerolsteiner. Auch Hondo will wieder für Gerolsteiner fahren, und Teamchef Hans-Michael Holczer hat angedeutet, dass er Hondo nach einer Rehabilitierung wieder einstellen würde. Aber Hondo kann nicht beweisen, dass er unschuldig ist oder nicht fahrlässig gehandelt hat. Er muss darauf hoffen, dass das Gericht der Argumentation des Sachverständigen Franke folgt, nach der die naturwissenschaftliche Wahrscheinlichkeit für Hondo spricht.

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