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Claudia Pechstein.

© dpa

Keine Sportförderung: Dienst nach Vorschrift für Pechstein

Claudia Pechstein verliert auch nach Ablauf ihrer Zweijahressperre am Dienstag ihre Unterstützung durch die Sportfördergruppe der Bundespolizei. Die fünfmalige Olympiasiegerin soll nun künftig ihren Dienst als Vollzugsbeamte der Bundespolizei antreten.

Berlin - Sie kann so schnell laufen wie sie will – Claudia Pechstein wird nach ihrer an diesem Dienstag ablaufenden Dopingsperre nicht mehr in die Sportfördergruppe der Bundespolizei zurückkehren. Sie ist also eine Bundespolizistin wie jede andere und muss dann ihren Dienst antreten. So teilte es am Montag Christoph Bergner mit, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium.

Zwei Gründe gebe es dafür, dass die Eisschnellläuferin nicht mehr von der Bundespolizei für den Sport freigestellt wird, sagte Bergner: „Zum einen zielt die Förderung auf Olympische Spiele, und an denen kann sie nicht mehr teilnehmen. Zum anderen liegt die Präferenz auf der Förderung junger Athleten.“ Pechstein ist 38 Jahre alt und wird nach einer Regel des Internationalen Olympischen Komitees nach Ablauf ihrer Sperre nicht an den beiden folgenden Olympischen Spielen teilnehmen dürfen.

Es dürfte jedoch einen dritten Grund geben, warum das Ministerium sie nicht mehr fördert. Sie hatte während ihrer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Internationalen Eislauf-Verband erst unbezahlten Sonderurlaub beantragt und sich dann, als dieser abgelehnt wurde, krank gemeldet. Dass sie dennoch weiter trainierte, das als therapeutische Maßnahme ausgab und auch Termine in der Öffentlichkeit wahrnahm, brachte Bundesinnenminister Thomas de Maizière dazu, ihr Verhalten als „nicht stilbildend“ zu bezeichnen.

Noch ist Pechstein krankgeschrieben und hat für die Zeit danach ihren Urlaub beantragt, um noch bei der Einzelstrecken-WM Mitte März in Inzell mitlaufen zu können. Für die Zeit danach wird ihr die Bundespolizei dann eine Aufgabe zuteilen. Um Sport und Beruf miteinander zu verbinden, bliebe ihr dann nur ein Antrag auf Teilzeitarbeit und ein weiterer Antrag auf unbezahlten Urlaub. „Zu arbeitsrechtlichen Dingen äußern wir uns derzeit nicht“, sagte Pechsteins Manager Ralf Grengel. Dass zuletzt mehrere unabhängige Wissenschaftler Pechsteins Blutwerte mit einer vererbten Anomalie begründet hatten, wollte das Ministerium nicht berücksichtigen. Bergner sagte: „Wir können nicht einerseits die Verbände zur Einhaltung der Anti-Doping-Regeln auffordern und dann selbst nicht das Urteil der Sportschiedsgerichtsbarkeit anerkennen.“

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