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Sport: Doping: Baumann und die nächste Instanz - IAAF-Council entscheidet heute in der "Zahnpasta-Affäre"

Auch diesmal kann Dieter Baumann nicht davonlaufen: Der Internationale Leichtathletik-Verband (IAAF) entscheidet heute im Zuge der Nandrolon-Fälle über die "Zahnpasta-Affäre" des 5000-m-Olympiasiegers von Barcelona. Da die fünfköpfige Anti-Doping-Kommission (ADK) den Freispruch des Rechtsausschusses des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) nicht akzeptiert, muss das Urteil vom IAAF-Council überprüft werden.

Auch diesmal kann Dieter Baumann nicht davonlaufen: Der Internationale Leichtathletik-Verband (IAAF) entscheidet heute im Zuge der Nandrolon-Fälle über die "Zahnpasta-Affäre" des 5000-m-Olympiasiegers von Barcelona. Da die fünfköpfige Anti-Doping-Kommission (ADK) den Freispruch des Rechtsausschusses des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) nicht akzeptiert, muss das Urteil vom IAAF-Council überprüft werden. Clemens Prokop, DLV-Vizepräsident und Mitglied der ADK, rechnet mit einer "heftigen Diskussion" im höchsten Gremium des Weltverbandes. Baumann droht im schlimmsten Fall die erneute Suspendierung.

Der ADK-Vorsitzende Arne Ljungqvist aus Schweden sowie die Mitglieder Bill Hackmann (USA), Antonio dal Monte (Italien), Juan Manuel Alonso (Spanien) und Prokop haben sich in einer schriftlichen Abstimmung entschieden. Enthalten hat sich dabei der DLV-Funktionär und Anwalt aus Saal (Donau). "Ich persönlich traue mir schon zu, neutral zu entscheiden. Aber ich möchte nicht den Eindruck erwecken, dass hier jemand Befangenes mitmischen möchte", begründete Prokop seine Zurückhaltung.

Sollte das IAAF-Council dem Antrag der ADK folgen und das Arbitration Panel (Schiedsgericht) des Weltverbandes anrufen, würde Baumann nach den derzeit geltenden Regeln suspendiert und wäre auf dem Weg zu seiner vierten Olympia-Teilnahme erst einmal gestoppt. Denn das Schiedsgericht tagt erst nach Sydney. Theoretisch könnte der Langstreckenläufer jedoch versuchen, sein Startrecht bei der IAAF vor einem australischen Gericht zu erzwingen. Sollte ihm dies gelingen, könnte dies weitere juristische Konsequenzen haben. Zum Beispiel, wenn ihn das Arbitration Panel doch sperren würde und Baumanns Ergebnisse von Sydney aberkannt würden.

Falls das Council der Entscheidung der ADK folgt und sich nicht auf Formfehler, sondern auf grundsätzliche Bedenken stützt, dann hätte dieser Schritt eine neue Dimension. "Bisher hat die IAAF nur eingegriffen, wenn sie Verfahrensfehler ausgemacht hat. Der DLV hat im Fall Baumann aber alle Regeln eingehalten, wie es uns das Oberlandesgericht Frankfurt ja bestätigt hat", betonte DLV-Präsident Digel, der selbst Mitglied des höchsten IAAF-Gremiums ist, und verweist darauf, dass der Verband nicht für Laborfehler verantwortlich sei.

Mitentscheidend wird sein, ob die IAAF ihre erst im Februar beschlossene Regel 59.2 anwendet. Demnach wird ein Athlet, dessen Fall an das Schiedsgericht weitergeleitet wird, automatisch suspendiert. Im vorigen Jahr, als bei Baumann die positiven Proben genommen wurden, galt dieser Paragraph noch nicht. Eine rückwirkende Anwendung hält zumindest Prokop "für falsch".

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