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Doping: Bewegung im "Fall Ullrich"

Ein DNA-Test könnte schon bald Aufschluss über die angebliche Verwicklung Jan Ullrichs in den Doping-Skandal um den spanischen Frauenarzt Fuentes geben. Die Ullrich-Anwälte haben eine Verwendungen bislang jedenfalls nicht untersagt.

Bonn/Berlin - In die Ermittlungen um die angebliche Verwicklung Jan Ullrichs in das Doping-Netzwerk Fuentes kommt Bewegung. "Die Dampflok nimmt Fahrt auf", sagte der Bonner Staatsanwalt Fred Apostel. Er bestätigte einen "Focus"-Bericht, dass die im Betrugsfall ermittelnde Bonner Behörde einen DNA-Abgleich vornehmen werde. "Kurzfristig, das kann nächste Woche oder Anfang Februar sein, werden wir die Blutbeutel aus Spanien haben", erklärte Apostel. Ein Einspruch der Ullrich-Anwälte gegen die Weitergabe einer dazu benötigten Speichelprobe Ullrichs aus der Schweiz sei nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch nicht eingegangen.

Ein DNA-Vergleich bringt Aufschluss, ob die im Mai bei der Polizei-Razzia in Madrid beim Frauenarzt Eufemiano Fuentes sichergestellten und Ullrich zugeschriebenen Blutbeutel tatsächlich das Blut des 32 Jahre alten Radprofis aus Scherzingen enthalten. Ullrich bestreitet weiter jede Beteiligung an der Doping-Affäre Fuentes. Laut Apostel habe Ullrich bei der Schweizer Polizei eine Speichelprobe abgegeben, nachdem er bei einer Hausdurchsuchung nicht angetroffen worden war. Angeblich ist der ehemalige Kapitän des T-Mobile-Teams auf der Suche nach einem neuen Arbeitgeber, um seine sportliche Karriere fortzusetzen.

Freispruch oder lebenslange Sperre

Dazu bräuchte er vorher noch eine Lizenz des Landesverbandes, in dessen Bereich er ansässig ist. Seine Schweizer Fahrerlaubnis hat der Toursieger von 1997 zurückgegeben, weil er verärgert über die anhaltenden Ermittlungen des Schweizer Radsportverbandes gegen ihn war. Sport Cycling droht weiter mit einem Sportgerichtsverfahren, in dem es nur zwei Urteile geben könnte: entweder Freispruch oder lebenslange Sperre, weil Ullrich nach seiner sechsmonatigen Doping-Sperre des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR) von 2002 als Wiederholungstäter gelten würde. Die Bonner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Betruges zu Lasten seines früheren Arbeitgebers T-Mobile nach einer Anzeige der Jura-Professorin Britta Bannenberg.

Die Ullrich-Anwälte könnten die Weitergabe der Speichelprobe vorerst untersagen. Das sei noch nicht geschehen. Wenn das Gericht in einer Verhandlung dann ebenfalls einen Abgleich verlange, bestünde auch noch die Möglichkeit einer Berufung dagegen. "Das könnte im schlimmsten Fall zwei Jahre dauern", sagte Apostel. Bestimmte Abläufe seien einzuhalten, dann sei man im Besitz der Blutbeutel aus Madrid, erklärte der Bonner Staatsanwalt weiter. Die spanischen Behörden kooperierten vorbildlich.

Gegen weitere Stars der Branche, zum Beispiel den Giro-Gewinner Ivan Basso, liegen ebenfalls belastende Indizien vor. Allerdings wird nirgends, auch nicht im Fall Basso in Italien, zivilrechtlich gegen die 51 verdächtigten Radprofis ermittelt. Sportverbände haben zur Zeit nicht die Möglichkeiten, beispielsweise einen Gen-Abgleich zu veranlassen, um Indizien zu erhärten. Deshalb stellte das Olympische Komitee Italiens (CONI) das Verfahren gegen Basso vorerst ein und der von CSC entlassene Profi schloss sich inzwischen dem US-Team Discovery Channel an. Mit den Amerikanern peilt er 2007 seinen ersten Tour-de-France-Sieg an. (Von Andreas Zellmer, dpa)

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