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Doping: Gesetzesverschärfung noch in diesem Jahr

Der Besitz größerer Mengen von Dopingmitteln soll möglichst bald unter Strafe gestellt werden. Darauf haben sich die Sportpolitiker der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD nach zehnmonatigen Verhandlungen geeinigt.

Berlin - Allerdings soll die Strafbarkeit auf den Besitz "nicht geringer Mengen der häufigsten Wirkstoffe" begrenzt werden, erklärten Vertreter der Parteien. Das Bundesinnenministerium (BMI) hat die Einigung begrüßt. "Uns kommt es darauf an, die Ermittlungsmöglichkeiten zu verbessern und die Netzwerke des Handelns mit Dopingmitteln auszutrocknen", erklärte Christoph Bergner, der Parlamentarische Staatssekretär im BMI. Er kündigte an, dass der Gesetzentwurf zügig in den Bundestag eingebracht werden soll. Ziel sei es, die Neuregelungen noch in diesem Jahr greifen zu lassen.

Bergner unterstrich zugleich, dass "die Vorschläge unter Einbindung des deutschen Sports umgesetzt werden". Die Zustimmung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) hat Thomas Bach schon signalisiert. "Wir begrüßen die Absicht der Koalition, das Strafmaß für banden- und gewerbsmäßigen Handel mit Dopingmitteln zu verschärfen, die Ermittlungsmöglichkeiten des Bundeskriminalamtes zu stärken und die Kennzeichnungspflicht für Arzneimittel, die für Doping geeignet sind, einzuführen», erklärte der DOSB-Präsident. Er wiederholte aber zugleich: "Die Sportgerichtsbarkeit bleibt auch weiterhin für die unmittelbare Bestrafung von Athleten zuständig, die des Dopings überführt werden."

Großer Wurf oder "ziemlich bescheidene Nummer"?

Nach dem Koalitionskompromiss sollen mit der so genannten "weichen Variante" der Besitzstrafbarkeit im wesentlichen Anabolika, Hormonpräparate wie das Blutdopingmittel EPO betroffen sein. Sportler, die mit geringen Mengen der Substanzen angetroffen werden, unterliegen nach dem Vorschlag der Koalition ausschließlich der Sportgerichtsbarkeit. Der Kompromiss liegt damit auch auf der Linie des DOSB. "Wer größere Mengen an Dopingmitteln besitzt, lädt den dringenden Verdacht auf sich, dass er sie unter die Leute bringen will", erklärte DOSB-Generaldirektor Michael Vesper.

Die FDP begrüßte durch ihren sportpolitischen Sprecher Detlef Parr, dass "der heftige Streit um die Frage gesetzlicher Strafbarkeit des Besitzes von Dopingmitteln beendet" sei. Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) sagte dagegen, dass die Pläne "auf halber Strecke stehen" blieben. Chancengleichheit und Fairness im Sport erforderten nicht nur eine Besitzstrafbarkeit, sondern auch einen Straftatbestand gegen Sportbetrug. Winfried Hermann, sportpolitischer Sprecher Bündnis 90/Die Grünen erklärte, der Kompromiss sei eine "ziemlich bescheidene Nummer".

Diskussion um ARD-Sendung

Der DOSB reagierte am Donnerstag auch auf die Ausstrahlung des ARD-Berichtes "Mission: Sauberer Sport" und forderte eine sorgfältige und rasche Aufarbeitung der erhobenen Vorwürfe. "Sollten sich dabei Mängel im Kontrollsystem der NADA bestätigen, sind diese unverzüglich zu beheben", hieß es. In diesem Zusammenhang begrüßte der DOSB den Vorschlag des Sportausschuss-Vorsitzenden Peter Danckert, die Arbeit der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) zusätzlich durch eine unabhängige Kommission - möglichst unter dem Vorsitz des früheren Bundesaußenministers Klaus Kinkel - überprüfen zu lassen.

Nach der ARD-Reportage sollen im vergangenen Jahr etwa 400 von insgesamt 4500 Athleten von Doping-Kontrolleuren nicht am gemeldeten Aufenthaltsort angetroffen worden sein. Dagegen wehren sich die Spitzenverbände. "Die Spitzenverbände Deutschlands verwehren sich gegen den in dem ARD-Beitrag vermittelten Eindruck, dass Regelverstöße bei Dopingkontrollen in den Verbänden unbeachtet und ungeahndet blieben", erklärte Christa Thiel, Sprecherin der Spitzenverbände. So seien dem Deutschen Schwimm-Verband von der NADA bisher überhaupt keine verpassten Tests gemeldet worden.

Bei den anderen im Film genannten Verbänden - Deutscher Leichtathletik-Verband, Bund Deutscher Radfahrer, Deutscher Ski-Verband und Deutsche Triathlon-Union - seien ebenfalls "keine oder nur ein und zwei Regelverstöße bekannt geworden, die sofort sanktioniert worden sind". (tso/dpa)

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