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Sport: Doping light

Albas Basketballer Michael Wright wird für zwölf Spiele gesperrt

Berlin - Mittwochabend, etwa eine Stunde vor Mitternacht in der Geschäftsstelle des Deutschen Basketball-Bundes in Hagen: Die Anti-Doping-Kommission des DBB kommt nach vierstündiger Anhörung zu einem Urteil im Fall Michael Wright. Der Basketballer von Alba Berlin wird für zwölf Spiele gesperrt. Die Strafe hat bereits am 6. April begonnen, dem Tag, an dem Wright von seiner Suspendierung durch den DBB erfahren hat und Alba im Pokal gegen GHP Bamberg ohne ihn spielte. Im Bundesligaspiel gegen Tübingen setzte der US-Amerikaner ebenfalls aus, es bleiben also zehn Spiele Sperre. Wright wird frühestens in einem möglichen zweiten Halbfinale um die deutsche Meisterschaft Anfang Juni wieder spielen dürfen.

Albas Präsident Dieter Hauert, der mit Wright bei der Verhandlung in Hagen war, empfindet die Strafe als zu hoch. „Wir wollen einen Freispruch, weil wir nicht der Auffassung sind, dass ein Versuch der Leistungssteigerung vorliegt – und damit Doping.“ Deshalb werde Alba Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen. Wright war am 19. März nach dem Bundesligaspiel gegen Ludwigsburg positiv auf Amphetamine getestet worden. Er leidet unter dem Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom (ADS) und nimmt seit seinem 14. Lebensjahr täglich amphetaminhaltige Medikamente. Die Berliner hätten dafür bereits vor der Saison eine Ausnahmegenehmigung bei der Nationalen Anti-Doping-Agentur (Nada) beantragen müssen.

Bei der Urteilsfindung orientierte sich die Anti-Doping-Kommission laut ihrem Vorsitzenden Wolfgang Hilgert an der Strafe, die vor drei Jahren gegen Mike Doyle von Brandt Hagen verhängt worden war. Doyle wurde für die Einnahme von verunreinigten Nahrungsergänzungsmitteln für 18 Pflichtspiele gesperrt. „Die Strafe für Wright war deshalb milder, weil der Athlet sich auf Albas medizinische Abteilung verlassen hat. Ihn trifft nur eine Teilschuld. Albas Ärzte hätten besser recherchieren müssen.“ Albas Präsident Dieter Hauert entgegnete: „Nach unserer Auffassung liegt kein Dopingvergehen vor. Wenn doch, dann nehmen wir als Funktionäre die Schuld auf uns.“

Für Dirk Clasing, den stellvertretenden Vorsitzenden der Nada, ist Alba mit dem Urteil gut bedient: „Im Vergleich zu anderen Sportarten ist die Strafe viel zu niedrig. Unser Strafenkatalog sieht für ein erstes Dopingvergehen eine zweijährige Sperre vor.“ Der Code der Nada gilt aber nicht für den DBB. Noch nicht. Im Juni findet der nächste Bundestag des DBB statt, auf dem die Einarbeitung des Codes in die Satzung des DBB beschlossen werden soll. Bislang basiert die Satzung des DBB auf den Richtlinien des Deutschen Sport-Bundes. Die Satzung des DBB sieht für das erste Dopingvergehen eines Athleten eine Höchststrafe von 36 Spielen, also etwa einer Saison, vor.

Nun muss Alba nachträglich bei der Nada eine Ausnahmegenehmigung für Wrights amphetaminhaltiges Medikament beantragen. Ob diese erteilt wird, ist fraglich. „Mir ist in Deutschland kein Leistungssportler bekannt, der für Amphetamine eine Genehmigung besitzt“, sagt Wilhelm Schänzer, Leiter des Labors für Dopinganalytik in Köln. Wright wird wohl auf andere Medikamente umsteigen müssen.

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