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Sport: Doping: Nächster Schlag für Leipold

Ringer-Olympiasieger Alexander Leipold aus Schifferstadt ist vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) wegen Dopings disqualifiziert worden und muss seine in Sydney in der Freistil-Klasse bis 76 kg gewonnene Goldmedaille zurückgeben. "Es war die einzig mögliche Entscheidung", sagte IOC-Vizepräsident Thomas Bach zum Beschluss der Exekutive, die in schriftlicher Abstimmung erfolgte und offensichtlich einstimmig ausfiel.

Ringer-Olympiasieger Alexander Leipold aus Schifferstadt ist vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) wegen Dopings disqualifiziert worden und muss seine in Sydney in der Freistil-Klasse bis 76 kg gewonnene Goldmedaille zurückgeben. "Es war die einzig mögliche Entscheidung", sagte IOC-Vizepräsident Thomas Bach zum Beschluss der Exekutive, die in schriftlicher Abstimmung erfolgte und offensichtlich einstimmig ausfiel. Leipold könnte noch in die Berufung vor dem Obersten Sportgerichtshof (CAS) gehen. Er ist der erste deutsche Olympiastarter aller Zeiten, dem die Goldmedaille aberkannt wurde. Das Nationale Deutsche Olympiakomitee hat Leipold bereits schriftlich aufgefordert, dieser solle seine Medaille unverzüglich zurückgeben.

Olympiasieger ist somit Brandon Slay (USA) vor Eui Jae Moon (Südkorea) und Adem Bereket (Türkei). Deutschland verliert damit eine seiner 14 Goldmedaillen, bleibt in der Nationenwertung aber auf Rang fünf (13-17-26). Ebenfalls disqualifiziert wurde der Mongole Oyunbileg Purevbaatar, der Platz fünf im Freistilringen bis 58 kg belegt hatte. Damit erhöhte sich die Zahl der während der Sommerspiele des Dopings überführten Teilnehmer auf zehn.

Kurioserweise wurde die Disqualifikation des 31-jährigen Leipold (geboren 2. Juni 1969) in der IOC-Pressemitteilung unter falschem Geburtsdatum verkündet: "Leipold, Alexander, geboren am 2. Juni 1978." Über eine Sperre muss nun der Ringer-Weltverband (Fila) entscheiden. Bis dahin ist Leipold durch den Deutschen Ringer-Bund (DRB) gesperrt. Die Fila-Regelsperre für Ersttäter beträgt zwei Jahre.

Bach sieht im Gegensatz zur Disqualifikation bei der Frage des Strafmaßes durchaus Spielraum: "Hier muss individuell nach dem Umfang der Schuld entschieden werden." Im deutschen Sport müsse als Konsequenz aus dem Fall noch mehr Wert auf Aufklärung und Erziehung gelegt werden: "Selbst bei so erfahrenen Athleten wie Leipold scheint es weiter eine Tendenz zu geben, alles zu probieren, was nicht offensichtlich verboten ist."

Die nach Leipolds Olympiasieg am 30. September erfolgte Kontrolle hatte Anabolika-Spuren in der A- und B-Probe ergeben (Norandrosterone, Norethiocholanolone), die den erlaubten Grenzwert von zwei Nanogramm um das Zehnfache überschritten. Leipold hatte bei der IOC-Anhörung am 16. Oktober die Einnahme mehrerer "Ernährungs-Zusatzmitteln" zugegeben, über die er Teamleitung und Mannschaftsärzte nicht informiert hatte. Er bestreitet "bewusstes Doping".

Eine Mitschuld der Betreuer sieht Bach nicht: "Wer etwas unbeobachtet nehmen will, findet immer eine Möglichkeit. Im Olympischen Dorf sind wir ja nicht bei Big Brother."

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