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Sport: Doping-Prozess: Nebenklage fordert Strafen ohne Bewährung

Manfred Ewald hatte wieder dieses Maskenhafte. Dieses Starre, fast Leblose.

Manfred Ewald hatte wieder dieses Maskenhafte. Dieses Starre, fast Leblose. Seine Gesichtszüge schienen festgefroren, der Blick endete im Nirgendwo. Schwer zu sagen, ob ihn in diesem Verfahren etwas erreicht. Manfred Höppner, der zweite Angeklagte, ist anders. Er scheint konzentriert zu zuhören, seit Beginn des Prozesses. Aber gestern war er nicht bloß konzentriert, sondern auch noch unruhig. Sein Kopf lehnte gegen seinen angewinkelten Arm, aber der Arm rutschte immer wieder ab, und die Nebenklägerin Birgit Michel dachte schon, "der kippt uns hier noch um. Den muss man noch weg tragen". Musste man nicht. Höppner hielt durch, der 16. Verhandlungstag des Doping-Prozesses endete ohne Zwischenfälle. Doch den Sportmediziner Höppner erreichte zweifellos, was Michael Lehner in den Saal schleuderte. Lehner, der Anwalt diveserer Nebenklägerinnen, hielt sein Plädoyer, und Lehner verkündete: "Höppner war ein schizophrener Arzt. Er verabscheute einerseits den Dopingeinsatz, andererseits verantwortete er ihn über viele Jahre. Er kannte alle körperlichen Schäden, er beklagte gegenüber der Stasi den Hormonmissbrauch, aber er ließ ihn fortsetzen." Lehner sprach auch zu Ewald, dem regungslosen, emotionslosen Ewald. Und Lehner sagte: "Ewald hatte alles gewußt, er kannte alle körperlichen Schäden." Die Nebenklägerinnen hatten mal abgestimmt, wen mehr Schuld treffe, Höppner oder Ewald. "Klares Ergebnis: Ewald", sagte Lehner.

Deshalb verlangte er für Ewald drei Jahre Haft, für Höppner nur zweieinhalb. Bewährung gibt es bei diesem Strafmaß nicht mehr. Dieses Strafmaß gibt es allerdings auch nur bei schwerer Körperverletzung. Und genau wegen dieses Delikts müssten beide auch verurteilt werden, forderte Lehner. Bis jetzt allerdings lautet die Anklage nur auf Beihilfe zur einfachen Körperverletzung. Das Gericht kann freilich, auch noch in letzter Minute, die Anklage erweitern.

Der Streit ging also weiter. Das Duell Staatsanwaltschaft - Nebenklage. Staatsanwalt Klaus-Heinrich Debes hatte nur zwei Jahre Haft mit Bewährung gefordert, schwere Körperverletzung als Thema gleich abgehakt und stattdessen Lehner kritisiert. Und Lehner gab gestern eine Breistseite zurück. "Die Staatsanwaltschaft hat sich an die schwere Körperverletzung nicht herangetraut", meinte er, und seine Stimme vibrierte leicht.

Die Staatsanwaltschaft hat dieses Delikt auf jeden Fall nicht angeklagt. Weil sonst ein Prozessende am 3. Oktober in Gefahr gewesen sei, meinte Debes. Ein dünnes Argument, erwiderte Lehner gestern. Man hätte den Fall der Speerwerferin Yvonne Gebhardt, bei der 1997 ein Brustkrebs festgestellt worden war, abtrennen können. Bis durch Gutachten endgültig festgestanden hätte, ob Doping in hohem Maße dafür verantwortlich sei, hätte man gegen Ewald auch über den 3. Oktober hinaus verhandeln können. Immerhin wäre es möglich, dass doch schwere Körperverletzung vorliege. Wenn ja, wäre die Verjährung erst 2007 eingetreten. "So zumindest", sagte Lehner, "ist meine Rechtsauffassung." Mag schon sein. Aber die nützt ihm wenig. Das Gericht wird die Anklage kaum in letzter Minute erweitern. Das hat der Vorsitzende Richter Dirk Dickhaus ziemlich deutlich signalisiert.

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