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© dpa

Doping-Verfahren: Pechsteins Beschwerde abgelehnt

Wieder verloren – nichts anderes bedeutet die Mitteilung des Schweizer Bundesgerichts für Claudia Pechstein. Die zweijährige Sperre wegen Dopings bleibt bestehen. Aber weil es in ihrem Fall auch um die Deutungshoheit in der Öffentlichkeit geht, teilte die Eisschnellläuferin kurioserweise mit: "Ich schöpfe daraus neue Hoffnung."

Diese Hoffnung holt Pechstein aus einem ziemlich banalen Umstand. "Ich finde es bemerkenswert, dass das Bundesgericht in seiner Urteilsbegründung betont, dass es ihm im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nicht möglich war, die neuen Gutachten zu berücksichtigen.“ Gutachten, die angeblich belegen sollen, dass Pechsteins auffällige Blutwerte nicht auf Doping zurückzuführen sind, sondern eine körpereigene Ursache haben.

Erstaunlich ist das jedoch nicht, es stand von Anfang an fest, dass das Bundesgericht nur formale Beschwerdegründe prüfen würde. Damit hat Pechstein keinen Erfolg gehabt. Das Bundesgericht hält das Verfahren am Internationalen Sportgerichtshof aus dem vergangenen November für nicht korrekturbedürftig. Pechsteins Rechtsanwalt Simon Bergmann sagte: "Die Entscheidung überrascht mich nicht. Das Bundesgericht hatte schon den Eilantrag abgelehnt, weil es der Beschwerde wenig Erfolgsaussichten eingeräumt hatte.“ Die Hoffnung auf die Teilnahme an den Olympischen Spielen in Vancouver hatte Pechstein schon früher aufgeben müssen. Die erfolgreichste deutsche Winterolympionikin ist zum Zuschauen verurteilt.

Und wieder sind Pechstein neue Kosten entstanden: 5000 Schweizer Franken am Gerichtskosten, 3000 Schweizer Franken als Entschädigung für die Gegenseite. Es werden nicht die letzten Kosten sein. Denn das Ende eines Verfahrens heißt im Fall Pechstein immer: Ein neues Verfahren beginnt. Ihren Ehrgeiz haben Pechstein und ihre Verteidiger schließlich nicht verloren. "Ich bin mir zu hundert Prozent sicher, früher oder später vollständig rehabilitiert zu werden“, sagt Pechstein, und ihr Anwalt Bergmann erklärt: "Es wird immer offensichtlicher, dass hier ein Fehlurteil vorliegt.“

Die Adresse des nächsten Verfahrens bleibt jedoch dieselbe. Pechstein wird sich noch einmal an das Schweizer Bundesgericht wenden. Diesmal nicht mit einem so genannten Beschwerde- sondern einem Revisionsverfahren. Der Unterschied: Es sollen dabei auch inhaltliche Dinge geprüft werden. Das Gericht soll sich also noch einmal mit den Gutachten befassen. Es soll also laufen wie bei Menschen, die etwa unschuldig wegen eines Verbrechens im Gefängnis sitzen und dann durch später aufgetauchte Indizien, zum Beispiel die Tatwaffe, entlastet werden. Solche Indizien will Pechsteins Verteidigung nun einbringen. "Wir haben mehrere Ansatzpunkte“, sagt Bergmann, "insbesondere härtere Hinweise auf eine Blutanomalie. Die haben sich größtenteils erst aufgrund neuerer Auswertungsmethoden ergeben.“

Pechstein war regelmäßig vorgeworfen worden, sich in ihrer Verteidigung nicht früh genug mit dem Kern der Anklage auseinandergesetzt zu haben, dass nämliche ihre Blutwerte tatsächlich von der Norm abweichen und einen Schluss auf Doping zulassen. Diesen Vorwurf will Anwalt Bergmann jedoch nicht gelten lassen: "Die Zeit dafür hatten wir vorher gar nicht.“ Es würde ziemlich lange dauern, um gerichtsfeste medizinische Gutachten erstellen zu lassen. "Uns wurde überhaupt erst im laufenden Verfahren mitgeteilt, was der Vorwurf ist. Dann haben wir alle Maßnahmen eingeleitet. Bis zum Ablauf der gerichtlichen Fristen standen nur wenige Monate zur Verfügung.“

Das Revisionsverfahren vor dem Bundesgericht ist im Grunde die vorletzte Möglichkeit, die Pechstein noch bleibt. Als letzte wartet eine besondere Instanz: der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Bergmann will derzeit nicht ausschließen, den Fall auch bis dorthin zu bringen. "Es geht darum, die Sportgerichtsbarkeit einmal auf den Prüfstand zu stellen. Denn durch den ganzen Systemaufbau sind die Rechte des Sportlers extrem verkürzt.“

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