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Anti-Doping-Agentur: Mehr Geld ist gut, mehr Kontrollen sind besser

"Wenn nicht jetzt, wann dann?“ - Die Nationale Anti-Doping-Agentur will die Aufmerksamkeit für das Thema Doping nutzen und Athleten künftig gezielt und kompromisslos testen.

Am liebsten hält es Christoph Niessen mit den Handballern. Ihre Hymne zum WM-Erfolg vor einigen Monaten soll sein Leitmotiv als neuer Geschäftsführer der Nationalen Anti-Doping-Agentur (Nada) werden: „Wenn nicht jetzt, wann dann.“ Niessen will die Aufmerksamkeit für das Thema Doping jetzt nutzen. Auch wenn er bei seinem ersten öffentlichen Auftritt im Dopinglabor Kreischa zugibt, dass die Nada „eine schwere Zeit hinter sich hat“. Schlechte Kommunikation und mangelhafte Kontrollen brachten die Nada in Verruf und kosteten den bisherigen Geschäftsführer Roland Augustin seinen Job.

Doch nicht nur durch einen personellen Wechsel will die Nada den Kampf gegen Doping neu aufnehmen. Die Finanzierung und die Kontrollen sollen verbessert werden. Derzeit stehen der Nada jährlich 1,8 Millionen Euro für Dopingkontrollen und Dopingprävention zur Verfügung. „Es gibt aber deutliche Signale, dass dieser Betrag steigt“, sagte der Kuratoriumsvorsitzende Hanns Michael Hölz. Die Nada finanziert sich durch öffentliche Mittel sowie Geld von Sportverbänden und Wirtschaftspartnern. Für 2008 strebt die Nada eine Verdopplung ihres Etats auf 3,6 Millionen Euro an. „Mittelfristig müssen wir aber auf fünf Millionen kommen“, sagte Hölz. Eine Million davon kommt ins Stiftungskapital, der größere Teil sind Mittel für Labore und Kontrollen. Der kleinere Teil fließt in Präventionsprojekte.

Das Bundesinnenministerium hat bereits eine Erhöhung des Etats für die Nada angekündigt. „Aber auch vom Deutschen Olympischen Sportbund gibt es positive Signale für ein stärkeres Engagement“, sagte Niessen. Doch nicht nur die Finanzierung soll besser werden – auch die Kontrollen. Bisher wurden aus einem Pool von 9000 Athleten Sportler ausgelost, die unangemeldet beim Training kontrolliert wurden. Im Jahr 2006 waren das rund 4500 Trainingskontrollen, wobei es gerade einmal zehn positive Fälle gab. Jetzt will die Nada weg von diesem Gießkannenprinzip und stärker auf dopinggefährdete Sportarten schauen. Der Testpool wird auf 2000 Athleten reduziert und die Kontrollen werden in drei Gruppen geteilt: hoch gefährdete Sportarten, zu denen Kraft- und Ausdauersportarten zählen, mittel gefährdete Sportarten, zu denen Spielsportarten gehören, und niedrig gefährdete Sportarten, zu denen vor allem nicht-olympische Disziplinen zählen.

„Wir wollen unsere Kontrollen damit effizienter machen“, sagte Nada-Vorstandsvorsitzender Armin Baumert. Innerhalb dieser Gruppen soll es Mindestkontrollen geben. In der Gruppe stark gefährdeter Sportarten hält die Nada mindestens acht unangemeldete Trainingskontrollen pro Jahr und Athlet für nötig, wovon mindestens vier Bluttests sein sollen. Bei den mittel gefährdeten Sportarten soll es mindestens vier bis sechs Kontrollen im Jahr geben, davon mindestens zwei Bluttests. Und bei den weniger gefährdeten Sportarten ein bis zwei Tests pro Jahr.

Eine genaue Einteilung hat die Nada noch nicht vorgenommen, klar ist aber, dass dieses System deutlich mehr Kontrollen vorsieht. Außerdem will die Nada die Kontrollen stärker auf das Training der Athleten abstimmen. Das heißt, es soll dann kontrolliert werden, wenn größere Wettkämpfe anstehen und die Dopingwahrscheinlichkeit steigt – „intelligente Kontrollen“ nennt die Nada das.

In der Kritik stand die Nada zuletzt auch, weil sie Athleten oft nicht an ihrem angegebenen Ort antraf und nicht kontrollieren konnte. Solche möglichen Verstöße gegen die Meldepflicht müsste die Nada eigentlich an die jeweiligen Verbände weitergeben. Tat sie jedoch nicht. Im Jahr 2006 waren das 201 solcher Fälle. Mittlerweile sind 41 davon geklärt und in fünf Fällen davon wurde eine öffentliche Verwarnung ausgesprochen. Die restlichen 160 Fälle werden von den Verbänden derzeit noch untersucht. Für das erste Halbjahr 2007 registrierte die Nada bereits 109 sogenannte „No-Show“-Fälle, wovon bereits 16 mit einer öffentlichen Verwarnung belegt wurden. Eine öffentliche Verwarnung kann einen Athleten beispielsweise die Nominierung für die Olympischen Spiele 2008 in Peking kosten. Seit 1. Juli gilt eine noch schärfere Meldepflicht. Die Athleten müssen nun eine Abwesenheit von mehr als 24 Stunden von ihrem normalen Aufenthaltsort melden. Bisher mussten sie das bei einer Abwesenheit von mehr als 72 Stunden.

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