zum Hauptinhalt
327562_0_d4376563.jpg

© ddp

Claudia Pechstein: Veränderter Wert

Claudia Pechstein bekommt kräftig Rückenwind vonseiten der Wissenschaft: Führende Blutexperten haben die fünfmalige Olympiasiegerin entlastet. Hat die Eisschnellläuferin doch nicht gedopt?

Gerhard Ehninger, der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO), wird sehr deutlich: „Bei Claudia Pechstein wurden Veränderungen des roten Blutbildes gefunden, die nicht zu Doping passen und mit großer Wahrscheinlichkeit für eine angeborene Störung im Aufbau der roten Blutzellen sprechen“, sagte der renommierte Wissenschaftler. Am Montag bei einer Pressekonferenz in Berlin will er noch mehr ins Detail gehen. Sein Befund aber ist klar: Die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein ist zu Unrecht am 1. Juli 2009 zwei Jahre gesperrt worden. Die Tatsache, dass in ihrem Blut mehrfach eine überdurchschnittlich große Zahl Retikulozyten – aus dem Knochenmark ausgeschwemmte rote Blutzellen – gemessen worden sind, liege an einer sogenannten Sphärozytose. Die erhöhten Werte seien nicht „durch Doping bedingt“, sagte der Chefarzt für Blut- und Krebserkrankungen an der Technischen Universität Dresden. Ähnlich argumentieren auch die Blutexperten Winfried Gassmann und Wolfgang Jelkmann. Auch sie wollen am Montag auftreten und Pechstein entlasten.

Bei einer Sphärozytose haben die Blutzellen eine Kugelform statt einer flach-konkaven. Sie werden deshalb schneller in der Milz abgebaut, und deshalb werden auch mehr Retikulozyten gebildet als normal. Für die Wissenschaftler ist damit klar, weshalb die Werte bei Pechstein mehrfach im Bereich von 3,5 Prozent lagen und damit weit über dem Grenzwert von 2,4. Jedenfalls nicht durch Blutdoping, egal welcher Art.

Die Einschätzung ist zumindest bei Ehninger bemerkenswert. Denn noch im August 2009 hatte er genau das Gegenteil erklärt. Seine Meinungsänderung begründete er gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ mit neuen Untersuchungsergebnissen. Dann müsse man „auch den Mut haben“ zu sagen, dass neue Erkenntnisse vorliegen.

Genau das bestreitet allerdings Fritz Sörgel, Leiter des Instituts für pharmazeutische Forschung in Nürnberg. „Wir untersuchen viele Blutbilder“, sagte er dem Tagesspiegel. „Aber es gibt keine Studie, die beweist, dass durch eine so gut kompensierte, also leichte Sphärozytose zwangsläufig so hohe Retikulozytenwerte erzeugt werden wie bei Claudia Pechstein.“ Auch bei seinen Tests im eigenen Institut hätte er kein anderes Ergebnis festgestellt. „Es kann ja durchaus sein, dass sie eine Sphärozytose hat, aber entlastet ist sie dadurch keineswegs.“

Vor allem ist sie allein durch den Auftritt der drei Wissenschaftler in Berlin nicht zugleich juristisch entlastet. Ihre Sperre ist in einem Berufungsverfahren vom Internationalen Sport-Gerichtshof Cas im November 2009 bestätigt worden. Im ersten Urteil wurde die Sperre ausdrücklich nicht mit Epo-Doping begründet, sondern „mit der Anwendung einer verbotenen Methode des Blutdopings“. Die Verteidigung der Eisschnellläuferin konzentriert sich aber stark auf den Punkt Epo.

Pechstein ist nie positiv getestet worden, sie wurde nach einem indirekten Nachweis überführt. Der Hämatologe Jelkmann, der schon als Gutachter im Fall Pechstein tätig war, sagte freilich der „Süddeutschen Zeitung“: „Nach der medizinischen Faktenlage hätte Frau Pechstein freigesprochen werden müssen.“

Bei dem Punkt Epo setzt Anja Berninger, die Justiziarin der Nationalen Anti-Doping-Agentur (Nada), an. „Es geht nicht darum, ob Epo im Spiel war, und spielt in den Urteilen des Eislauf-Weltverbands ISU und des Cas keine Rolle“, sagte sie der Deutschen Presseagentur. Es gehe darum, „dass eine verbotene Methode oder eine verbotene Substanz angewandt beziehungsweise genommen wurde“. Zudem habe bei der Nada bisher noch niemand angefragt, „ob wir tätig werden sollen. Das steht aber auch nicht zur Debatte“, sagte Berninger.

Klar ist auf jeden Fall, dass blutbildende Effekte auch über andere, nicht nachweisbare Substanzen erreicht werden können. Deshalb verlangte der Cas auch den Nachweis, dass bei Pechstein eine Krankheit oder eine Anomalie vorliege. Für die drei Hämatologen ist dieser Punkt geklärt – zugunsten Pechsteins.

Die Sportlerin jedenfalls gibt nicht auf. Am Montag hatte ihr Anwalt aufgrund der neuen medizinischen Aussagen einen Antrag auf Revision des Cas-Verfahrens eingereicht.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false