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Doping-Affäre: DFB zeigt Milde für Hoffenheim

1899 Hoffenheim soll 75.000 Euro Strafe zahlen, weil der Verein gegen gegen die Anti-Doping-Richtlinien verstoßen hat. Der DFB will in nun in der nächsten Saison das Chaperon-System einführen, mit dem derlei Vorfälle vermieden werden sollen.

In der Dopingtest-Affäre ist der Fußball-Bundesligist 1899 Hoffenheim zu einer Geldstrafe von 75.000 Euro verurteilt worden. Das entschied das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter dem Vorsitzenden Hans E. Lorenz am Montag. Zudem muss der Hoffenheimer Dopingbeauftragte Peter Geigle 2500 Euro bezahlen. Zuvor hatte Borussia Mönchengladbach seinen Einspruch gegen die Wertung des Heimspiels gegen Hoffenheim (1:1) am 7. Februar zurückgezogen.

Die Hoffenheimer Profis Andreas Ibertsberger und Christoph Janker waren nach diesem Spiel zehn Minuten zu spät zur Dopingkontrolle erschienen. "Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass in diesem konkreten Fall kein klassisches Dopingvergehen – wie zum Beispiel Sportbetrug, Einnahme verbotener Stoffe zur Leistungssteigerung, Anwendung einer verbotenen Behandlungsmethode oder die Weigerung, sich einer Kontrolle zu unterziehen – vorliegt", erklärte Lorenz. Vielmehr handle es sich "um einen fahrlässig begangenen Verstoß gegen die Anti-Doping-Richtlinien des DFB, der auf einen Fehler des Hoffenheimer Dopingbeauftragten zurückzuführen ist". Beide Doping- Proben waren negativ. Das Verfahren gegen die 1899-Spieler Ibertsberger und Janker war eingestellt worden.

Vor der Verhandlung in seiner Zentrale in Frankfurt am Main hatte der DFB bekannt gegeben, dass in der nächsten Saison in der Ersten und Zweiten Bundesliga das "Chaperon-System" bei Doping-Kontrollen eingeführt wird. Eine unabhängige Person informiert die Sportler über die abzugebende Probe, begleitet sie bis in den Doping-Kontrollraum und soll damit garantieren, dass keine Manipulationen vorgenommen werden.

Über das Urteil und die bevorstehende Einführung der Chaperons hinaus gibt es weiteren Handlungsbedarf beim DFB. Der Sportgerichtsvorsitzende Lorenz kritisierte, dass bei den Kontrollen "bestimmte zeitliche Grenzen nicht vorgeschrieben sind". So müsse man sich Gedanken machen, ob beispielsweise nach dem DFB-Pokalfinale die zur Urinabgabe ausgelosten Spieler überhaupt an der Siegerehrung teilnehmen dürfen. "Ich bin überrascht über die mangelnden Kenntnisse der Anti-Doping-Bestimmungen und Kontrollabläufe", sagte Anja Berninger, die Anti-Doping-Beauftragte der Nationalen Anti-Doping-Agentur (Nada). Als Prozessbeobachterin empfahl sie, "die Abläufe zu überdenken". Manchmal traute bei der Zeugenbefragung ihren Ohren nicht. Anschließend sagte sie: "Sicherlich wird es im Nachgang Gespräche mit dem DFB geben." (jm/dpa)

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