zum Hauptinhalt
Pechstein

© dpa

Eisschnelllauf: Warten statt starten für Pechstein

Ein Urteil für die gesperrte Claudia Pechstein fällt erst im Herbst – Sportbund-Chef Bach verlangt Sorgfalt.

Berlin - Claudia Pechstein hat über den schlimmsten Fall noch nicht nachgedacht. Jedenfalls sagt sie das. Die Frage, ob sie weitertrainieren wolle, falls der Internationale Sportgerichtshof Cas die zweijährige Sperre gegen die Berliner Eisschnellläuferin tatsächlich bestätigen sollte, die Frage also, ob im Februar 2011 noch ein Comeback der dann 39-Jährigen folgen könnte – diese Frage weist Pechstein im persönlichen Gespräch von sich. „Ich werde bei Olympia in Vancouver starten“, antwortet sie dann mit selbstgewissem Lächeln.

Bis das allerdings vor dem höchsten Sportgericht der Welt entschieden werden kann, hat Pechstein noch Monate der Ungewissheit zu überstehen. Das erwartete Grundsatzurteil wird frühestens im Herbst fallen, heißt es aus Kreisen des Cas in Lausanne. Wohl erst im Oktober wird geklärt werden, ob Pechstein zu Recht von der Internationalen Eislauf-Union (ISU) gesperrt worden ist, weil bei ihr auffällige Blutwerte festgestellt worden waren. Wie berichtet wiesen mehrmals die Werte ihrer Retikulozyten, das sind junge rote Blutkörperchen, Ausschläge nach oben aus. Auch während der Mehrkampf-WM in Hamar im Februar dieses Jahres, die Pechstein dann krankheitsbedingt abgebrochen hatte. Als Begründung nannte sie eine Grippe, was falsch war.

Pechstein sagt öffentlich, dass sie die Zeit bis zum Urteil für Training nutze und sich auf eine mögliche Blutkrankheit untersuchen lasse. Tatsächlich setzt sie ihre Medienoffensive fort – am Montagabend stellte sie im Bayerischen Fernsehen ihre Sicht der Dinge dar. Diese Sicht lautet: Ich habe nicht gedopt. Und die Indizien der Sperre sind zweifelhaft.

Das wiederum finden viele Dopingforscher zweifelhaft. Denn wenn Pechstein an einer Blutkrankheit leiden würde, fragen sie, wäre ihr umstrittener Blutwert dann nicht dauerhaft hoch? Hier bleibt noch viel Platz für Streit unter Experten.

Da es sich um einen Präzedenzfall handelt, gilt das Urteil für die Zukunft der Dopingbekämpfung als richtungsweisend. „Das Verfahren muss glaubwürdig sein und deshalb mit Sorgfalt geführt werden“, verlangte Thomas Bach, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), im Gespräch mit dem Tagesspiegel. Bach sagte: „Wir brauchen ein klares, nachvollziehbares Ergebnis, das auf Dauer Bestand hat.“ Schließlich könnte das Urteil von der unterlegenen Seite vor dem Schweizer Bundesgericht oder dem Europäischen Gerichtshof angefochten werden. Zudem kündigte Pechstein an, im Fall eines Erfolges ihrerseits die ISU auf Schadenersatz zu verklagen. Auf alle Fälle steht auch der Code der Welt-Anti- Doping-Agentur Wada zur Entscheidung, der seit 2009 Sperren nur anhand auffälliger Blutwerten möglich macht. „Die neuen Möglichkeiten der Wada sind wichtig im Kampf gegen Doping“, sagte Bach, der auch Vizepräsident des Internationalen Olympischen Komitees ist. „Deshalb muss das Verfahren in diesem Präzedenzfall sorgfältig geführt werden.“

Während Pechstein am Montagvormittag nur ein leichtes Radtraining absolvierte, relativierte der Dopingexperte Fritz Sörgel seine Einschätzungen des Falles, nachdem er Einsicht in die Unterlagen der ISU-Disziplinarkommission genommen hatte. „Experten müssen sich an einen Tisch setzen und eine Wahrscheinlichkeit ermitteln, wie häufig so ein Retikulozyten-Wert in der Bevölkerung überhaupt entstehen kann“, sagte Sörgel und forderte eine aktivere Rolle der Nationalen Anti-Doping-Agentur in dem Fall. Sörgel bekräftigte aber seine Äußerung, wonach es der fünfmaligen Olympiasiegerin kaum möglich sei, eine genetische Krankheit nachzuweisen. „Ihre Profile sind tatsächlich absolut ungewöhnlich. Es ist phänomenal, wie niedrig ihre Hämatokrit- und Hämoglobin-Werte sind. Sie liegen sogar teilweise unter den Normalwerten“, sagte Sörgel.

Bei Pechsteins Arbeitsverhältnis scheinen die Dinge einfacher zu liegen: Die Athletin muss sich auch von ihrem offiziellen Arbeitgeber – seit 1993 gehört sie der Bundespolizei an – Fragen gefallen lassen. Derzeit ruht ein eingeleitetes Disziplinarverfahren, das nach dem Urteil in Lausanne wieder aufgenommen wird. Pechstein ist verbeamtet, ihr formaler Dienstort ist die Sportschule der Bundespolizei im bayerischen Bad Endorf. Eine Entlassung aus dem Dienst und damit ein Verlust des Beamtenstatus wäre eigentlich unüblich, sagen Juristen. Normalerweise sei diese Sanktion nur möglich, wenn Beamte zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt worden sind. In Deutschland ist Doping kein Straftatbestand. Allerdings hat Pechstein eine Dopingklausel in ihrem Arbeitsvertrag unterschrieben. „Da wäre ich schön blöd, wenn ich dopen würde“, sagte sie zuletzt.

Das immerhin weiß Claudia Pechstein schon jetzt sicher: Bei diesem Verfahren steht mehr für sie auf dem Spiel als eine Wettkampfsperre von zwei Jahren.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false