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Sport: DOPINGPROBE

Das Internationale Olympische Komitee (IOC) wird am Montag feststellen, ob es das bisherige Nichterscheinen der beiden griechischen Athleten Kostas Kenteris und Ekaterini Thanou zur Dopingprobe als Verweigerung wertet oder nicht. Die Verweigerung einer Dopingprobe wird nach Artikel 2 des seit dem 1.

Das Internationale Olympische Komitee (IOC) wird am Montag feststellen, ob es das bisherige Nichterscheinen der beiden griechischen Athleten Kostas Kenteris und Ekaterini Thanou zur Dopingprobe als Verweigerung wertet oder nicht. Die Verweigerung einer Dopingprobe wird nach Artikel 2 des seit dem 1. Januar gültigen WeltAnti-Doping-Codes als Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmung klassifiziert und mit zwei Jahren Sperre bestraft. Unter dem Paragrafen 2.3 wird das Vergehen so beschrieben: „Die Weigerung oder das Unterlassen ohne zwingenden Grund , sich einer angekündigten Probenahme zu entziehen, die gemäß anwendbaren Anti-Doping-Bestimmungen zulässig ist, oder ein anderweitiger Versuch, sich der Probenahme zu

entziehen.“ Für das Versäumnis , die erforderlichen Angaben Aufenthaltsort und Erreichbarkeit mitzuteilen oder für die Kontrolle zur Verfügung zu stehen, beträgt die Sperre mindestens drei Monate und höchstens zwei Jahre. Tsp

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