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Sport: Duisburg behält das 3:0 gegen den KSC

DFB-Sportgericht lehnt Karlsruher Einspruch ab

Frankfurt am Main – „Alle drei Duisburger Tore sind ohne Beeinträchtigung des Schiedsrichters gefallen und hatten keinen Zusammenhang mit einer Manipulation.“ Diesen entscheidenden Satz sprach Rainer Koch, der Vorsitzende des Sportgerichts des Deutschen FußballBundes (DFB), am Dienstagabend. Damit war der Einspruch des Karlsruher SC, der vorerst letzte von 16 gegen Spielwertungen im Zuge des Manipulations- und Wettskandals, zurückgewiesen. Das Zweitligaspiel zwischen dem KSC und dem MSV Duisburg (0:3) vom 3. Dezember 2004 wird nicht wiederholt. Der KSC wird nach Aussagen seines Anwalts Christoph Schickhardt jedoch in die Berufung beim DFB-Bundesgericht gehen.

Eine vom Kronzeugen und ehemaligen Schiedsrichter Robert Hoyzer öffentlich gemachte Manipulationsabsprache räumte Koch bei der Fortsetzung der am 23. März vertagten Verhandlung ein. Der KSC habe aber nicht den Nachweis einer tatsächlichen Manipulation von das Spiel entscheidenden Szenen durch den mittlerweile inhaftierten Schiedsrichter Dominik Marks erbringen können. Für das Gericht erkenntnisreich erwies sich das Studium einer Video-Aufzeichnung. Es begnügte sich dabei mit der ersten Halbzeit, in der alle drei Tore fielen.

Der KSC hatte den Einspruch auf den Aussagen Hoyzers aufgebaut, der „grundsätzlich glaubhaft“ sei, meinte KSC-Anwalt Joachim Rain. Laut Hoyzer soll der in U-Haft sitzende Marks von der kroatischen Wettmafia 30 000 Euro für den Duisburger Sieg erhalten haben. Duisburgs Anwalt Thomas Blatt argumentierte, es handele sich nur um einen Betrugsversuch von Marks. Dieser Meinung schloss sich auch der DFB-Kontrollausschuss-Vorsitzende Horst Hilpert an: „Auch wenn der nicht geständige Marks manipulationswillig war, so fielen alle Duisburger Tore ohne seine Beteiligung. Er brauchte das Spiel erst gar nicht zu manipulieren.“Tsp/dpa

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