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Sport: „Eine Reduzierung der Strafe ist fast ausgeschlossen“

Anwalt Thomas Hermes über das heutige Verfahren gegen Robert Hoyzer vor dem Bundesgerichtshof

Herr Hermes, am Dienstag befasst sich der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig mit den Urteilen, die das Landgericht Berlin gegen die Angeklagten im Skandal um manipulierte Fußballspiele gefällt hat. Sie und die Verteidiger der anderen fünf erstinstanzlich Verurteilten haben diese Revision beantragt. Wie wird die Entscheidung ausfallen?

Das ist völlig offen. Es gibt bekanntlich zwei völlig widersprüchliche Entscheidungen des BGH zu diesem Thema.

In beiden Fällen geht es interessanterweise nicht um Fußball-, sondern um Pferdewetten.

Stellen Sie sich vor, Sie geben einen Wettschein ab, schließen also einen Vertrag mit dem Wettanbieter. Die Frage ist: Müssen Sie beim Abschluss dieses Wettvertrages davon ausgehen, dass das Ereignis, auf das Sie wetten, nicht manipuliert wird? 1979 hat der BGH diese Frage bei einem Pferderennen klären müssen und dabei entschieden: Nein, beim Abschluss dieses Vertrags dürfen Sie davon ausgehen, dass das Rennen offen ist. Darauf hat sich das Berliner Landgericht bei der Entscheidung gegen unseren Mandanten bezogen…

… und Robert Hoyzer zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt.

Richtig. Wir verweisen auf ein Urteil aus dem Jahr 1961. Da hat der BGH genau andersherum entschieden. Auch in diesem Fall ging es um Pferderennen, und es hatte ein Spieler getippt, der wusste, wie die Ergebnisse aussehen würden.

Damals sprachen die Richter beim BGH davon, ein Wettanbieter müsse davon ausgehen, dass der Wetter möglicherweise schon vor einem Wettereignis wisse, wie es ausgeht. Wie wird die Entscheidung dieses Mal ausfallen?

Ich werde den Teufel tun, den BGH durch eine Prognose im Vorfeld zu verärgern. Sie können sich denken, welche Variante ich favorisiere. Das wird eine sehr spannende Angelegenheit. Vier mögliche Entscheidungen stehen im Raum.

Welche?

Erstens: Der BGH weist die Revision zurück. Zweitens: Alle Angeklagten werden freigesprochen. Drittens: Der Fall wird zur Neuverhandlung an das Landgericht zurückgegeben. Viertens: Das Strafmaß wird reduziert.

Eine Reduzierung um fünf Monate würde Ihrem Mandanten reichen. Eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren kann zur Bewährung ausgesprochen werden.

Das stimmt, aber es ist schwer, vor dem BGH die Reduzierung eines Strafmaßes zu erreichen. Ich halte das für beinahe ausgeschlossen.

Anders als beim Prozess in Berlin vereint Sie bei der Verhandlung vor dem BGH ein gemeinsames Interesse mit den Verteidigern der Gebrüder Sapina. Haben Sie sich vorher kurzgeschlossen?

Natürlich, wir werden auch vor der Verhandlung miteinander reden. Aber Sie können davon ausgehen, dass das Verhältnis der Sapinas zu Herrn Hoyzer immer noch sehr problematisch ist. Die Sapinas sagen, unser Mandant hätte aus freien Stücken gehandelt. Wir argumentieren, dass Herr Hoyzer von den Brüdern verführt worden ist. Das färbt natürlich, bei aller Kollegialität, auch auf die Anwälte beider Parteien ab.

Die Freundschaft war schon mal größer.

Richtig.

Wird Herr Hoyzer an der Verhandlung teilnehmen?

Nein. Er hat sich das lange überlegt und dann dagegen entschieden.

Warum nicht?

Seine Anwesenheit ist nicht erforderlich, und er möchte seine Ruhe haben. Herr Hoyzer stand lange genug im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Aber natürlich ist er wahnsinnig gespannt auf das, was bei der Verhandlung herauskommen wird. Immerhin geht es für ihn darum, ob er ins Gefängnis muss oder nicht.

Das Gespräch führte Sven Goldmann

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