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Eishockey: Der Fall des Florian Busch

Der Eishockeyprofi wurde vom Internationalen Sportgerichtshof für zwei Jahre gesperrt. Gegen eine mögliches Spielverbot in der Liga will er juristisch vorgehen.

Von Katrin Schulze

Oft sind es die unerwarteten Meldungen, die die heftigsten Reaktionen hervorrufen. So war es auch am Montagabend. Mit einer Mischung aus Fassungslosigkeit und Verwunderung reagierten die Beteiligten auf eine Nachricht des Internationalen Sportgerichtshofs Cas: Florian Busch wird bis zum 21. Februar 2011 gesperrt, hieß es. Sowohl Buschs Klub und seine Anwälte als auch der Deutsche Eishockey-Bund (DEB) und die Deutsche Eishockey-Liga (DEL) konnten überhaupt nicht recht kapieren, was da eigentlich passiert war. Selbst am Dienstagmittag wollte das Entsetzen einfach noch keiner Ernüchterung weichen. „Mit dieser Entscheidung habe ich in der Tat nicht gerechnet“, sagte Georg Engelbrecht. „Das ist rechtlich für mich nicht nachvollziehbar.“ 

Buschs Anwalt hatte sich zwar mittlerweile durch den 60 Seiten langen Wust der Urteilsbegründung gekämpft, trotzdem blieb für den Richter, der Busch vor dem Cas vertreten hatte, weiterhin einiges unklar. Und das liegt vor allem an der Komplexität des Falls Florian Busch. Denn das Urteil des Cas beruft sich gleich auf zwei Verfahren, die am 22. April verhandelt wurden: Im ersten, gegen den Eishockey-Weltverband, sperrte das Gericht Busch. Im zweiten, gegen ein Urteil eines Schiedsgerichts, bestätigte der Cas ein Votum, wonach Busch wegen Verfahrensfehlern nicht belangt werden könne.

Eine große Karriere steht auf dem Spiel

„Das eine Urteil steht in krassem Widerspruch zu dem anderen. Dabei geht es in beiden um eine mögliche Sperre“, sagt Uwe Harnos. Dass selbst Harnos als Jurist und Präsident des DEB „das nicht mehr unter einen Hut kriegt“, zeigt, welche Farce sich in den letzten 14 Monaten abgespielt hat. Immer wieder schwankten diverse Gerichte zwischen Geldstrafen, Freispruch und Sperre. Der Grund: Am 6. März 2008 hatte der Eishockey-Nationalspieler eine unangemeldete Dopingprobe verweigert.

Dieses Vergehen könnte Florian Busch jetzt zu Fall bringen. Der Bayer galt mit seiner brillanten Technik und seinem dynamischen Auftreten als eines der hoffnungsvollsten deutschen Talente, in der Nationalmannschaft absolvierte er bereits 43 Partien. Perspektivisch war er bei seinem Klub als Führungsspieler vorgesehen – er besitzt bei den Eisbären Berlin noch einen Vertrag bis 2011. Doch nun dürfte sich der 24 Jahre alte Stürmer selbst einer großen Eishockey-Karriere beraubt haben. Zumindest auf internationaler Ebene. Denn dass Busch für die nächsten 22 Monate endgültig von allen internationalen Wettbewerben ausgeschlossen ist, gilt als sicher.

Gilt die Strafe für die Liga?

Viel entscheidender ist allerdings, ob er auch für den Ligabetrieb gesperrt wird – in einem von beiden Urteilen des Cas ist dies ausdrücklich vorgesehen. Dennoch „sind wir davon überzeugt, dass Busch für die Eisbären spielen wird“, sagt sein Anwalt Engelbrecht. „Ich wüsste nicht, wie sich ein Entzug der Spielberechtigung durchsetzen ließe.“ Nach Engelbrecht könne die Sperre seines Mandanten nicht auf den nationalen Ligabetrieb übertragen werden. „Sollte es dennoch dazu kommen, werden wir alle rechtlichen Mittel ausschöpfen“, sagt Engelbrecht.

Die Deutsche Eishockey-Liga kann ihrerseits jedoch erst handeln, „wenn die Eisbären Florian Busch für die nächste Saison lizensieren“, wie DEL-Geschäftsführer Gernot Tripcke sagt. Üblicherweise benennen die Klubs im August ihre Kader für die kommende Saison. Hängt nun also alles an den Eisbären? „Wir verlassen uns auf die Aussagen des Anwalts“, sagt der Berliner Manager Peter John Lee, der sich am Dienstag immer noch durch die Aktenberge des Gerichts quälte. „Mir ist das alles nicht klar“, sagt Lee. „Aber das Ganze läuft auf einem Niveau ab, das längst nichts mehr mit Sport zu tun hat.“

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