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Sport: Ewald-Prozeß: Keine Höchststrafe - Staatsanwalt fordert im Doping-Prozess Bewährungsstrafen

Selbstverständlich hat man einige Sätze von Klaus-Heinrich Debes sofort begriffen. Den zum Beispiel: "Ich fordere für die Angeklagten Manfred Ewald und Manfred Höppner eine Strafe von jeweils zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wird.

Selbstverständlich hat man einige Sätze von Klaus-Heinrich Debes sofort begriffen. Den zum Beispiel: "Ich fordere für die Angeklagten Manfred Ewald und Manfred Höppner eine Strafe von jeweils zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wird." Mit diesem Satz endete Oberstaatsanwalt Klaus-Heinrich Debes. So endete sein Plädoyer gestern im Doping-Prozess. Ansonsten aber, ansonsten bestand sein Vortrag - zum großen Teil jedenfalls - aus gewagtem Satzbau, komplizierten Gedankengängen und Halbsätzen, die zusammengefügt nicht sofort erkennbar einen Sinn ergaben. Das Gericht, signalisierte Debes später, habe ihn schon verstanden. Na bitte. Dass er überhaupt plädierte, kam allerdings überraschend. Für alle Prozessbeobachter jedenfalls. Gestern wurde die Beweisaufnahme geschlossen, und darauf hatte zuletzt nichts hingedeutet.

Debes also. Aber der hatte auch ein paar andere Passagen, und die waren deutlich genug. "Höppner kannte genügend Einzelfälle von Sportlern, um zu wissen, welche Schäden Oral-Turinabol hervorruft. Und sowohl Höppner als auch Ewald konnten nicht sicher sein, dass es bei Dopinganwendung nicht zu körperlichen Schäden kommen würde." Und das, sagte Debes, "reicht als Beweis für den bedingten Vorsatz". Vorsatz zur Beihilfe zur Körperverletzung genau gesagt. So lautet die Anklage gegen den Ex-DDR-Sportchef Ewald und den Ex-Sportarzt Höppner. Der Mediziner Höppner hatte am Anfang des Prozesses eine Erklärung abgeben. Er habe, sagte er damals, nur die körperlichen Schäden, die durch hartes Training aufgetreten seien, in Grenzen halten wollen. Ohne dieses extrem harte Trainign aber, erwiderte Debes gestern, hätte es solche Schäden aber überhaupt nicht gegeben. Ein Arzt mit Verantwortungsgefühl hätte Trainer von solchen hohen Belastungen abraten müssen.

Höppner hatte gegenüber der Kripo ausführlich geredet. "Er hat nicht alles gestanden", meinte Debes, "aber er hat genügend eingeräumt, damit man ihm den bedingten Vorsatz nachweisen kann." Höppner hatte vor allem Ewald als umfassend informierten Mitwisser des organisierten Dopings bezeichnet. Ewald ließ dieser Version nicht wiedersprechen, und dieser Umstand dürfte für einen Schuldspruch genügen.

Ewald sagte allerdings während der ganzen Zeit so gut wie nichts. Zur Sache jedenfalls schwieg er eisern. Ewald ist 74, er wirkte die meiste Zeit wie ein sehr alter, gebeugter Mann. Er war krank, zeitweise schlurfte er mehr über den Gang vor dem Gericht als dass er ging. Manchmal grinste er. "Zynisch" nannten dieses Grinsen die Nebenklägerinnen. "Festgefroren", nannte es gestern Debes. "Ewald entzog sich dem Verfahren nicht durch Krankheit", das alles, sagte der Oberstaatsanwalt, sei strafmildernd. "Es sollte keine Strafe heraus kommen, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann", meinte er, man könne einen Funktionär wie Ewald nicht anders behandeln als Mauerschützen. Die erhielten immer Bewährung. Theoretisch ist die Höchststrafe im Doping-Prozess drei Jahre Gefängnis. Jedenfalls im DDR-Recht, und nach dem wird verhandelt.

Aber eine Bewährungsstrafe, sagte Debes, sei auch eine Strafe. "Wir nehmen das Delikt durchaus ernst", meinte er auch noch. "Man muss darauf hinweisen, weil sonst ein anderer Eindruck entstehen könnte, wenn man sieht, dass einer West-Doper verteidigt und Ost-Doper anklagt." Schönen Gruß an Michael Lehner, einen Anwalt der Nebenklage. Der vertritt den zweimal positiv getesteten Olympiasieger Dieter Baumann.

Am Donnerstag und am Freitag werden die Nebenkläger plädieren. Die Verteidigung ist nächsten Dienstag dran, und Ende nächster Woche wird wohl das Urteil gefällt.

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