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Fußball: Fifa darf zahlungsunwillige Vereine abstrafen

Der in der Schweiz ansässige Weltfußballverband Fifa darf einen Fußballclub mit einer Buße belegen, wenn dieser seine Schulden bei einem anderem Verein nicht begleicht.

Lausanne - Das Schweizer Bundesgericht hat als oberste Justizbehörde entschieden und damit die Beschwerde eines Drittliga-Clubs aus Spanien abgewiesen. Die Fifa-Disziplinarkommission hatte gegen den Club im Jahr 2005 eine Buße von 25.000 Franken (etwa 15.500 Euro) verhängt, weil er sich geweigert hatte, entsprechend eines Fifa-Beschlusses 373.000 Euro an einen brasilianischen Verein zu zahlen.

Zudem wurde dem Club ein Punkteabzug und der Zwangsabstieg angedroht, falls er die Schulden nicht begleiche. Der internationale Sportgerichtshof in Lausanne bestätigte die Strafe 2006. Der spanische Verein ging daraufhin vor das Schweizer Bundesgericht.

Nach Ansicht des Clubs verstößt die schwerwiegende Sanktion der Fifa zur Durchsetzung einer Geldforderung gegen das staatliche Monopol auf Zwangsvollstreckung. Nach den Lausanner Richtern geht es jedoch nicht um eine private Zwangsvollstreckung, sondern um eine vereinsrechtliche Sanktion. Solche Maßnahmen seien nach schweizerischem Recht zulässig. (tso/dpa)

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