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Fußball-Nachwuchs: Für kein Geld der Welt

Vereine wie Hertha BSC bilden junge Spieler teuer aus, bekommen dafür aber keinen Lohn. Der Grund: Bei Transfers dürfen Vereine nicht mehr für jahrelangen Investitionen kassieren.

Bei Hertha BSC sind sie stolz auf ihren Nachwuchs. Zwar ging gestern das Halbfinal-Hinspiel um den diesjährigen B-Jugend-Titel mit 1:2 gegen den FC Bayern verloren, aber Herthas aktuelle U 17 fährt nicht chancenlos zum Rückspiel nach München. Herthas B-Jugend-Team sammelte zahlreiche Meister-Titel – mit Spielern wie Sofian Chahed, Kevin und Jerome Boateng oder Ashkan Dejagah. Diese Spieler schafften später bereits als A-Jugendliche den Sprung ins Bundesligateam. Seit 2000 haben 19 Absolventen der vereinseigenen Nachwuchs-Akademie den Sprung in Herthas Profiteam geschafft. Das ist deutscher Rekord, hat allerdings seinen Preis. Ein Jugendlicher, der es bis nach oben schafft, kostet zwischen 50 000 bis 70 000 Euro jährlich.

Zwischen vier und fünf Millionen Euro wendet Hertha seit 2000 jährlich für den Nachwuchs auf. Um so ärgerlicher ist, wenn die Bundesligatalente Berlin verlassen, noch dazu ablösefrei. Wie etwa Ashkan Dejagah (20), der zum Mitkonkurrenten VfL Wolfsburg wechselt. Oder Nico Pellatz (20), der zum SV Werder Bremen geht. Oder Robert Müller, der nach Jena in die Zweite Liga will. Und vielleicht auch Jerome Boateng, der ein Vertragsangebot Herthas (Jahresgage 400 000 Euro) für zu leicht befand und kommenden Sommer, wenn sein alter Vertrag in Berlin ausläuft, zum Hamburger SV (Jahresgage 900 000) wechselt – dann ablösefrei.

Aus dem Segen der jungen Spieler ist für Hertha fast ein Fluch geworden. „Das ist bitter für uns“, sagt Frank Vogel, seit 2001 Herthas Koordinator der Nachwuchsarbeit. „Wir bilden Spieler teuer aus, und dann müssen wir sie noch einmal teuer bezahlen, um sie behalten zu können.“ Ein Problem dabei ist, dass im deutschen Fußball die so genannte Ausbildungsentschädigung nicht gezahlt wird. Hintergrund ist eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg vor zwei Jahren. Das OLG hatte den Paragrafen 23a der Spielordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), der die Ausbildungsentschädigung regelt, für unwirksam erklärt.

Ursprünglich war die Höhe der Summe nach einheitlichen Kriterien festgeschrieben – angelehnt an die Transferrichtlinien des Weltverbandes Fifa, die bei internationalen Transfers noch heute Bestand haben. Wechselte also ein Spieler bis zum 23. Lebensjahr zu einem anderen Verein, wurde eine Zahlung fällig. Diese orientierte sich an den Jahren, in denen der Spieler vom abgebenden Verein ausgebildet wurde. Schließlich erhielt der Ursprungsverein des Spielers fünf Prozent der Summe.

Das OLG erklärte diese Praxis im bezahlten, deutschen Fußball für verfassungswidrig. Das Argument: Sie schränke die Freiheit der Berufswahl junger Fußballspieler unzulässig ein. Nach dem Entscheid verständigten sich die 36 Vereine der Bundes- und Zweiten Liga auf ein Agreement, wonach solche Transfers nur noch zu Stande kommen, wenn alle drei Seiten, also der abgebende und der aufnehmende Verein sowie der Spieler (eventuell deren Eltern), einverstanden sind. Im Sommer 2006 verweigerte der FC Bayern allerdings dieser Übereinkunft seine Gefolgschaft. Das Ausscheren der Bayern nutzte vor allem den Trittbrettfahrern der Branche, die wenig in den eigenen Nachwuchs investieren, sondern sich fertiger Talente bedienen. Und schließlich rieben sich diverse Spielerberater die Hände. Der kleine Fortschritt war dahin.

„Es gibt immer wieder Spieler, die schon nach ein paar Bundesligaspielchen das Schlaraffenland oder zumindest ein Ruhekissen haben wollen“, erzählt Vogel. Denn es gibt Klubs, die erst in der Ausbildung befindlichen Spielern so etwas wie Wunderverträge anbieten. Zur Erinnerung: Jerome Boateng, zweifelsfrei ein Talent mit Aussicht, bestritt bislang neun Bundesligaspiele, in denen er zwei Mal ein- und drei Mal ausgewechselt wurde. Vogel sagt: „Wir können mit den Spielern reden, wir können Werte vermitteln. Aber wenn der Markt zuschlägt, sind wir verloren.“

Jochen Sauer kennt die Probleme aus seinem Alltag. Er ist Jurist und arbeitet Herthas Manager Dieter Hoeneß bei der Abwicklung von Transfers zu. Zwar macht es die Lizenzierungsordnung der Deutschen Fußball-Liga (DFL) den Profivereinen zur Auflage, ein eigenes Nachwuchszentrum samt Infrastruktur und Jugendtrainer zu unterhalten, aber es gibt nichts, was die Vereine vor Wilderei schützt. Das Argument, man könne ja langfristige Verträge abschließen, so dass bei Vereinswechseln eine Ablösesumme fällig wäre, ist zwar nicht falsch, aber zum Teil illusorisch. Zu leistungsgerechten Konditionen bekommt man langfristige Verträge nicht unterschrieben, zudem wittern Spielervermittler Geld. „Unglaublich, was dort teilweise für Forderungen gestellt werden“, sagt Hoeneß.

DFB und DFL haben jetzt eine Lösung erdacht, die zwar nicht das Problem löst, aber „ein guter Ansatz ist“, wie Sauer sagt. Aus dem Überschuss der Fußball-WM hat der DFB der DFL 50 Millionen Euro überwiesen, die ihrerseits einen Solidarpool eingerichtet hat. Bis zu 50 000 Euro erhält ein Klub, wenn ein von ihm ausgebildeter Spieler seinen ersten Einsatz als Lizenzspieler in der Bundesliga hat. Er darf aber nicht älter als 23 sein. Für den ersten Einsatz in der Zweiten Liga werden 25 000 Euro ausgeschüttet. Das gilt sogar rückwirkend für die abgelaufene Spielzeit 2006/07 und betrifft 66 Spieler. Über die Regelung kassiert Hertha für Patrick Ebert, Chinedu Ede, Robert Müller und Amadeus Wallschläger. Erfolgreicher ist Meister VfB Stuttgart, der für Mario Gomez, Roberto Hilbert, Sami Khedira, Andreas Beck, Michael Langer, Bernd Nehrig und Serdar Tasci die neue Art der Ausbildungsanerkennung einstreicht.

So schön die Solidarvereinbarung auch ist, sie fußt auf keiner rechtlichen Grundlage. Zudem trägt sie nicht zum Ausgleich zwischen abgebenden und aufnehmenden Vereinen bei. Die DFL tituliert das freiwillige Solidarprinzip deshalb als Talent-Ausbildungsfonds. Es ist wohl nur ein Anfang. „Das Transfersystem der Fifa funktioniert seit sechs Jahren weltweit ganz hervorragend“, sagt Sauer. Die Fifa konnte die Europäische Union 2001 überzeugen, dass der Fußball „Spezifitäten“ aufweist, wie es seinerzeit Fifa-Boss Joseph Blatter formulierte. Die Ausbildungsentschädigung der Fifa besagt, dass Vereine, die einen Spieler ab dem 12. Lebensjahr ausgebildet haben, bei dessen erstem Profivertrag und bei jedem Transfer des Spielers bis zum 23. Lebensjahr eine Entschädigung erhalten. Es handelt sich um maximal 90 000 Euro – bei Transfers zwischen zwei Vereinen der ersten Kategorie. Zu dieser zählen die Erstligisten aller großen Ligen wie England, Italien, Spanien oder Deutschland. Die erste türkische Liga oder etwa die Zweite Bundesliga gehören zur zweiten Kategorie. Die Summe der Ausbildungsentschädigung betrüge hier 60 000 Euro. Insgesamt gibt es vier Kategorien. Nach dieser Klassifizierung würde der VfL Wolfsburg für den Transfer Dejagahs etwa 600 000 Euro an Hertha zahlen müssen. Dieses Geld hätten die Berliner auch gesehen, wenn Dejagah trotz auslaufenden Vertrags etwa in die Premier League gewechselt wäre. Sauer klagt: „Leider hinken wir im nationalen Bereich gewaltig hinterher.“

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