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Fußball-Rowdy: Haftbefehl gegen Becherwerfer

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat beim Amtsgericht einen Haftbefehl gegen den 38-jährigen Mann beantragt, der den Abbruch des DFB-Pokalspiels zwischen den Stuttgarter Kickers und Hertha BSC Berlin provoziert haben soll.

Stuttgart - Dem Mann wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Ihm wird zur Last gelegt, während des Spiels der 2. Hauptrunde des Pokals am Mittwoch in der 80. Minute Schiedsrichterassistent Kai Voss mit einem Bierbecher aus Hartplastik beworfen zu haben. Voss wurde noch auf dem Platz ärztlich behandelt, konnte jedoch seine Linienrichter-Tätigkeit nicht weiter ausüben.

Der mutmaßliche Täter war noch am Abend festgenommen worden, aber zwischenzeitlich wieder aus der Haft entlassen worden. Nach Angaben der Polizei handelt es sich um einen 38-jährigen Stuttgarter, der bereits als Hooligan bekannt ist. Der Mann sei wegen Gewalttätigkeiten bei Spielen des Lokalrivalen VfB mehrfach mit der Polizei in Konflikt geraten. Er sei aber "seit gut zehn Jahren nicht mehr aufgefallen und galt als Alt-Hooligan" sagte ein Polizeisprecher zu "Spiegel-Online". Es habe kein Stadionverbot gegen ihn bestanden.

Hertha im Achtelfinale

Bereits am Donnerstag hatte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) die Partie mit 2:0 für die Berliner gewertet. Die Stuttgarter Kickers erklärten einen Rechtsmittelverzicht, so dass das Urteil rechtskräftig ist und Hertha BSC im Achtelfinale des DFB-Pokals steht.

Bis Anfang kommender Woche haben die Kickers zudem Gelegenheit, zum Sonderbericht von FIFA-Schiedsrichter Michael Weiner Stellung zu nehmen. Anschließend wird der DFB-Kontrollausschuss über eine etwaige Anklageerhebung beim DFB-Sportgericht wegen des Vorkommnisses entscheiden. Dem schwäbischen Regionalligisten drohen eine Geldstrafe und eine Platzsperre. (tso/ddp)

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