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Fußball-Wettskandal: Freispruch nach Verurteilung?

Ex-DFB-Schiedsrichter Robert Hoyzer ist für seine Spielmanipulationen verurteilt worden, hat aber Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshofes (BGH) in Leipzig könnte auf Freispruch entscheiden.

Leipzig - Die Richter müssen entscheiden, ob die vor rund einem Jahr ergangenen Urteile gegen den früheren Schiedsrichter Robert Hoyzer und die fünf Mitangeklagten Bestand haben. Alle Verurteilten hatten nach dem Richterspruch des Berliner Landgerichtes im November vergangenen Jahres Revision eingelegt.

Der einstige DFB-Schiedsrichter Hoyzer war wegen Beihilfe zum Betrug zu zwei Jahren und elf Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte gestanden, im Jahr 2004 mehrere Spiele gegen Bestechungszahlungen manipuliert zu haben. Der heute 27-Jährige ist aber nach wie vor auf freiem Fuß, weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Wegen Wettbetrugs wurde Ante Sapina zu zwei Jahren und elf Monaten Haft verurteilt. Seine zwei Brüder Milan und Filip, Spieler Steffen Karl und Schiedsrichter Dominik Marks erhielten Bewährungsstrafen.

Widersprüchliche Rechtsprechung

Der BGH-Senat muss zugleich ein schwieriges rechtliches Problem klären: Da es im deutschen Strafrecht keinen Paragraphen zu Wettbetrug gibt und die Rechtssprechung des BGH hierzu äußerst widersprüchlich ist, könnte das Revisionsverfahren mit einem Freispruch für die Angeklagten enden. Im für sie schlimmsten Fall würden die Urteile der Vorinstanz vom obersten Gericht bestätigt.

In einem bereits Jahre zurückliegenden und ähnlich gelagerten Fall von manipulierten Pferdewetten durch einen bestochenen Jockey lag nach Ansicht der BGH-Richter ein Betrug vor. In einem anderen Fall wurde allerdings ein Pferde-Wetter von dem Bundesgericht freigesprochen. Er hatte die Ergebnisse des Rennens vor dem Wettanbieter erfahren und noch schnell auf das richtige Pferd gesetzt.

Würden die Angeklagten freigesprochen, könnten noch zivilrechtliche Schadensersatzorderungen des Wettanbieters und des DFB auf sie zukommen. Das Urteil in diesem Verfahren, zu dem die Angeklagten nicht erschienen, könnte noch am Dienstag gesprochen werden. (tso/ddp)

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