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Sport: Geldwäscher im Visier

Anfang 2006 tritt die Dritte EU-Geldwäscherichtlinie in Kraft. Der Umgang mit großen Summen in bar wird dann europaweit schwieriger

Der Kampf gegen die Geldwäsche wird künftig den Geschäftsalltag mitbestimmen. Waren bisher vor allem Banken verpflichtet, verdächtigen Finanztransaktionen nachzugehen, müssen bald zum Beispiel auch Autohändler, Juweliere und andere Anbieter teurer Waren und Dienstleistungen ihre Kunden unter die Lupe nehmen.

Die Dritte EU-Geldwäscherichtlinie, die Anfang 2006 in Kraft tritt, gilt europaweit für alle Barzahlungen über 15 000 Euro. Der Verkäufer muss den Personalausweis des Kunden kopieren und die Kopie sechs Jahre lang aufbewahren. Gibt es Anzeichen dafür, dass der Personalausweis nicht dem Käufer gehört, also dessen Identität verheimlicht werden soll, muss eine Verdachtsanzeige erstattet werden. Das Ganze sei zwar in der Praxis recht umständlich, so Joachim Kaetzler von der Anti-Korruptions-Organisation Transparency International, doch gelte es, einen riesigen Sumpf von Wirtschaftskriminalität trockenzulegen. Bis Herbst 2007 muss die Richtlinie in den einzelnen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland geht man allerdings davon aus, dass dies sehr viel schneller geschehen wird.

Nach Expertenschätzungen werden hierzulande jährlich etwa 100 Milliarden Euro an illegal erworbenen Geldern „gewaschen“, also über Verschleierung ihrer Herkunft in den regulären Wirtschaftskreislauf gebracht. An der Spitze stehen Betrugsdelikte, gefolgt von Steuervergehen, Drogenhandel und bandenmäßig organisierten Eigentumsdelikten wie Einbrüchen, Diebstählen und Raubüberfällen. Für Terroristen und Mafia-Banden ist die Geldwäsche lebenswichtig, um illegale Gewinne zu reinvestieren oder weitere Aktionen vorzubereiten. Beim Bundeskriminalamt gingen 2004 mehr als 8 000 Verdachtshinweise ein, 20 Prozent mehr als im Jahr zuvor und überwiegend gemeldet von Banken und Versicherungen, doch dürfte die Dunkelziffer dramatisch höher liegen.

Neben dem Kauf von Wertgegenständen oder Gebrauchsgütern werden Gelder auch durch Hin- und Her-Überweisungen gewaschen. „Mehrere Firmen, die sich für vorgeblich reguläre Geschäfte gegenseitig Rechnungen schreiben, logieren unter ein und derselben Adresse und haben womöglich den gleichen Inhaber“, erläutert Ingrid Tunsch, Chefanalystin bei D&B, einem weltweit tätigen Anbieter von Wirtschaftsinformationen. Tunsch weiß auch, wie man den so genannten „Schlümpfen“ auf die Spur kommt. So wird im Fahnder-Jargon nach dem Vorbild der Comicfiguren das emsige Zusammenwirken mehrerer Tatbeteiligter bezeichnet. Im Auftrag von Banken und Strafverfolgungsbehörden geht ein spezielles Datenbankprogramm verdächtigen Transaktionen nach. „Scheinbar voneinander unabhängige Firmen in Deutschland, Australien oder auf einer Kanalinsel entpuppen sich plötzlich als raffiniertes Konglomerat“, so Tusch.

Eine dritte Variante: Gelder werden über eigens gegründete Firmen legalisiert. Zum Beispiel gilt der internationale Kunsthandel als sensibler Bereich. Auch Restaurants und Dienstleister verschiedener Art werden genutzt. Es handelt sich um Unternehmen, deren Gewinnmarge schlecht nachvollziehbar ist und die bei den Finanzbehörden nicht so schnell auffallen. Zwar müssen die „Einnahmen“ versteuert werden, doch das ist den Tätern lieber, als das Geld verstecken zu müssen.

Doch nicht nur Schwerkriminelle waschen Geld. Auch zahlreiche „normale“ Bürger finden sich unter den Tätern. Vor allem wenn es darum geht, Geld am Fiskus vorbeizumogeln. Zurzeit haben deutsche Steuerfahnder mindestens 25 000 Kunden von Lebensversicherern im Visier, die im Verdacht stehen, Schwarzgeld durch Einmaleinzahlungen versteckt zu haben. Weil das Delikt nach zehn Jahren verjährt, hätten die Anleger die Auszahlung nach zwölf Jahren steuerfrei kassiert. Dabei geht es um eine Gesamtsumme von rund einer Milliarde Euro.

Die Ermittler hatten die Spur über die Banken aufgenommen. Kreditinstitute waren schon bisher verpflichtet, Geldflüsse auf mögliche Geldwäsche zu überwachen. Zum Beispiel werden täglich Millionen von Überweisungen mit speziellen Computerprogrammen nach Auffälligkeiten untersucht. Auch ist es üblich, dass ein Kunde bei hohen Bargeldeingängen und Verfügungen nach seinen Einkommensverhältnissen befragt wird. In Zukunft wird das Netz noch engmaschiger. Im Spielcasino wird registriert, wer für mehr als 2 000 Euro Jetons kauft. Und auch Rechtsanwälte müssen aufpassen. Denn es kommt immer wieder vor, dass Straftäter versuchen, ihren Verteidiger aus Beutegeld zu finanzieren.

Manfred Godek

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