zum Hauptinhalt
Friedek 2002 bei der Leichtathletik-EM in München.

© imago

Gerichtsurteil im Rechtsstreit: Charles Friedek gewinnt Prozess gegen DOSB

Sieg im jahrelangen Rechtsstreit mit dem Deutschen Olympischen Sportbund: Ex-Dreisprung-Weltmeister Charles Friedek setzt sich gegen den DOSB durch - es ging um die verpasste Olympia-Teilnahme. Der Bundesgerichtshof urteilte nun klar.

Der frühere Leichtathletik-Weltmeister Charles Friedek hat sich im jahrelangen Rechtsstreit mit dem Deutschen Olympischen Sportbund um eine verpasste Olympia-Teilnahme durchgesetzt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe urteilte am Dienstag, dass der DOSB als Monopolverband zur Nominierung von Athleten seine Pflicht „schuldhaft“ verletzt habe. Dies habe zuvor schon das Landgericht Frankfurt rechtsfehlerfrei festgestellt.

Friedek hatte auf Schadensersatz für seine verpasste Olympia-Teilnahme 2008 in Peking geklagt. Mit dem Revisionsprozess (Aktenzeichen II ZR 23/14 - s. V. PM 82/15) unter dem Vorsitzenden Richter Alfred Bergmann war ein sieben Jahre langer Rechtsstreit des Leverkuseners mit dem DOSB in die dritte und letzte Instanz gegangen.

Über die Höhe des Schadensersatzes muss nun das Landgericht Frankfurt entscheiden. Friedek fordert 133 500 Euro für entgangene Sponsoren-, Preis- und Startgelder. Der heute 44-Jährige war beim Meeting in Wesel im Juni 2008 die vom Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) geforderte Normweite von 17 Metern zweimal gesprungen - allerdings innerhalb dieses einen Wettkampfs. Der DLV verlangte, dass sie bei zwei verschiedenen Wettkämpfen erbracht wird, was aber damals nicht eindeutig so festgeschrieben war. Daraufhin wurde Friedek nach einer DOSB-Entscheidung nicht zu den Sommerspielen nach Peking mitgenommen. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false