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Gewalttäter: Fan oder Schläger?

Der Streit um die Datei "Gewalttäter Sport" geht im Jahr 2009 wohl bis vor das Bundesverwaltungsgericht.

Berlin - Auch wenn 2009 ein Fußballjahr ohne Großereignis wird – ein anscheinend ewiges Thema wird Hooligans sowie friedliche Fußballfans auch in diesem Jahr beschäftigen: der Konflikt mit der Polizei. Kurz vor Weihnachten urteilte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, dass der vom Bundeskriminalamt (BKA) geführten Datei „Gewalttäter Sport“ die rechtliche Grundlage fehlt. In der Datei sind knapp 10 000 Anhänger gespeichert, die bei Sportereignissen (in der Regel bei Fußballspielen) auffällig geworden. Fanorganisationen werten das Urteil als vorläufigen Sieg über ein Instrument der Polizei, dem sie mangelnde Transparenz und Willkür vorwerfen.

Das Lüneburger Gericht bestätigte ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover. Das hatte einem Ultra-Fan der „Brigade Nord“ von Hannover 96 Recht gegeben, der dagegen geklagt hatte, von der Polizeidirektion Hannover in die so genannte Hooligan-Datei eingetragen worden zu sein. Die Polizei will in Revision gehen, der Fall würde dann ans Bundesverwaltungsgericht verwiesen. Allerdings erst in einigen Wochen: Das Urteil wurde noch nicht schriftlich zugestellt, erst wenn das geschehen ist, bleibt der Polizeidirektion ein Monat, um Berufung einzulegen. „Wir sehen das als stellvertretendes Verfahren“, sagt Polizeisprecher Olaf Bode. „Die Sache betrifft ja nicht nur uns, sondern viele Polizeidienststellen.“

Grundsätzlich geht es um die Frage, ob eine BKA-interne Anordnung reicht, um die Datei bundesweit zu führen, oder ob das Bundesinnenministerium mit Zustimmung des Bundesrats dazu eine Verordnung erlassen muss.Die Kritik der Fans ist grundlegenderer Natur. „Es gibt einfach kein eindeutiges Kriterium dafür, wer in die Datei eingetragen wird“, sagt der Sprecher des Fanrechtefonds Philipp Markhardt. „Dazu kommt, dass die Behörden nicht verpflichtet sind, jemanden darüber zu informieren, dass er eingetragen wurde.“ Dadurch sei es schon vorgekommen, dass Fans vor dem Urlaub am Flughafen überraschend die Ausreise verweigert wurde, weil am Urlaubsort ein Fußballspiel stattfand. Der Fanrechtefonds fordert deshalb ein „gerechteres Verfahren“, eine höhere Schwelle für den Eintrag in die Datei und besseren Schutz gegen „polizeiliche Datensammelwut“.

Im Bundesinnenministerium sieht man das naturgemäß anders. „Wir begrüßen, dass die Polizeidirektion Hannover in Revision gehen wird und sind der Auffassung, dass die Rechtsgrundlage ausreicht“, sagte ein Sprecher. Auf die aktuelle Arbeit der Behörden habe das jüngste Urteil jedenfalls noch keinen Einfluss.

Michael Gabriel, Leiter der Koordinationsstelle Fanprojekte, hofft, dass die Diskussion bewirkt, „dass die Datei so reformiert wird, dass sie ihren Sinn erfüllt“. Bislang sei nur sehr vage formuliert, nach welchen Kriterien die Polizei einen Fan in die Datei einträgt. „Das muss nachvollziehbarer und nachprüfbarer werden“, sagt Gabriel. Aus pädagogischer Perspektive sei es zudem dringend nötig, dass die eingespeicherten Personen darüber Kenntnis erhalten. Jeder Unrechtsfall werde von Fans als Bestätigung für das Feindbild verstanden, dass die Polizei alle Fußballfans als Verbrecher sieht“, sagt Gabriel. „Dafür bietet die Datei eine große Angriffsfläche.“

Prinzipiell haben weder Gabriel noch Philipp Markhardt etwas dagegen, dass die Sicherheitsbehörden die Namen von durch Gewalt aufgefallenen Fußballanhänger sammelt. „Aber auch das Bundesinnenministerium sollte ja daran interessiert, dass in einer Gewalttäter-Datei wirklich nur Gewalttäter gespeichert sind“, sagt Markhardt. „Sonst wird aus einer Hooligan-Datei eine Fan-Datei.“

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