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Im Wortlaut: Die Urteilsbegründung des DFB

So begründete der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, Hans E. Lorenz, das Urteil am Montag in Frankfurt. Wir dokumentieren die Urteilsbegründung an dieser Stelle im Wortlaut.

"Der Einspruch hatte keinen Erfolg, weil kein Einspruchsgrund nachzuweisen war. Es war eine Tatsachenentscheidung. Das Spiel wurde dreimal unterbrochen und dreimal fortgesetzt. Das sind Tatsachenentscheidungen des Schiedsrichters. Der Schiedsrichter hat jederzeit regelkonform gehandelt, und die von Hertha BSC behauptete einseitige Schwächung durch die Unterbrechung konnte nicht belegt werden. Der Versuch, nachzuweisen, dass die Berliner unter Angst standen, blieb letztlich ohne Erfolg. Es wurde kein Berliner Spieler verletzt oder körperlich angegriffen oder musste ausgewechselt werden. Wäre das der Fall gewesen, hätte der Einspruch Erfolg gehabt. Hätte der Platz nicht geräumt werden können - auch dann hätte eine Spielumwertung stattfinden müssen. Die Fans stürmten nicht in feindseliger Haltung auf den Platz. Es ist das gute Recht von Stark, zu sagen: Das Spielfeld ist wieder frei, wir machen weiter. Die Fans wollten keine Gewalt. Sie wollten ihre Aufstiegsfreude ausleben. Wir hatten noch nie ein Verfahren, bei dem es um so viel ging. Ich habe Verständnis, dass Hertha nach diesem Strohhalm gegriffen hat. Weil dieser Abstieg für Hertha eine existenzielle Bedeutung hat, vielleicht noch mehr als vor zwei Jahren. Der Ordnungsdienst hat komplett versagt. Die Bundesliga-Tauglichkeit muss man auf dem Platz und im Umfeld unter Beweis stellen. Da muss die Fortuna noch gewaltig nachbessern. So viele Leute gehören nicht auf das Spielfeld."

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