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Internet: IOC erlaubt Athleten das Bloggen - in engem Rahmen

Das IOC erlaubt Olympia-Teilnehmern erstmals, Weblogs zu führen. Das bedeutet eine Lockerung der strengen IOC-Regel 49, die journalistische Tätigkeit verbietet, und ermöglicht nun auch Meinungsäußerungen zu Menschenrechtsfragen. Die neuen Blog-Regeln aber sind eng gefasst. Entgegen anderslautenden Meldungen dürfen demnach auch deutsche Athleten während der Spiele bloggen. Das bestätigte der Deutsche Olympische Sportbund auf Nachfrage von Tagesspiegel-Online.

Es waren die bei den Spielen in Barcelona 1992 erstmals zugelassenen amerikanischen Basketball-Stars um Michael Jorden, Magic Johnson und Larry Bird, die bei der Eröffnungsveranstaltung mit Handys am Ohr ihre Eindrücke in Richtung USA vermittelten. Das war ein Sakrileg, laut olympischer Charta hätte es mit einem Ausschluss bestraft werden können. Der damalige IOC-Chef Juan Antonio Samaranch vermied einen Skandal und beließ es bei einem sanften Tadel. Die Regel 49 ist geblieben, doch dramatisch verändert hat sich die mediale Umwelt.

Als bei den Winterspielen in Turin 2006 zahlreiche Athleten das Internet nutzten, ihre Eindrücke mitzuteilen, sah das IOC sich gefordert, eine Flut nicht zum Dammbruch werden zu lassen. Gedrängt von der Athletenkommission und unter Mitarbeit der Medienkommission verabschiedete die olympische Regierung 13 Richtlinien. Sie sollen das olympische Bloggen kanalisieren und dadurch vor allem zwei Interessen gerecht werden: Ein modernes Medium mit einzubeziehen, das vor allem von jungen Menschen genutzt wird und wie kaum ein zweites der Universalität Olympischer Spiele entspricht; Berichterstattungsrechte zu schützen, für die Sponsoren viel Geld ausgegeben haben.

Grundsätzlich müsse Bloggen als eine „legitime Form des Ausdrucks persönlicher Eindrücke“ gehandhabt werden und „nicht als eine Form von Journalismus“. Dazu gibt es zahlreiche Einschränkungen. Interviews mit einem Akkreditierten sind ebenso untersagt wie eine Story über ihn. Verboten sind Töne, laufende Bilder oder Fotografien aus jenen Bereichen, die nur für Akkreditierte zugänglich sind. Ein persönliches Foto ist nur dann gestattet, wenn es nicht im Zusammenhang mit einem olympischen Wettkampf, Eröffnungs- und Schlussfeier und einer Medaillenzeremonie steht.

Zu einer ganzen Reihe weiterer Einschränkungen gehört die nicht besonders präzise Vorschrift, dass Blogs „zu jeder Zeit in Übereinstimmung sind mit dem olympischen Geist und den fundamentalen Prinzipien des Olympismus, wie sie niedergelegt sind in der olympischen Charta und wie es dem guten Geschmack entspricht“.

Die neue relative Internetfreiheit schafft somit den Athleten neben Pressekonferenzen und sonstigen Gesprächen eine zusätzliche Möglichkeit, sich auch über Menschenrechtsfragen in China auszulassen. Immerhin hat das IOC allen Athleten überall in Peking volle Meinungsfreiheit zugestanden und ihnen lediglich jede Art von Demonstrationen in den mit Akkreditierungen zugänglichen Bereichen untersagt.

Wer gegen die Blog-Richtlinien verstößt, dem drohen Sanktionen bis zum Entzug der Akkreditierung. Die deutschen Olympia-Starter  haben mit ihrer Unterschrift unter die Athleten-Vereinbarung mit dem DOSB auch diese Richtlinien anerkennen müssen. Nun dürfen sie bloggen - zum "persönlichen Ausdruck", wie es ein Sprecher des DOSB formulierte. Nachrichten über ein Blog-Verbot während der Spiele bezeichnete er als "Falschmeldung". (dpa/mah)

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