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Sport: Kampf gegen Doping: Der Skandal als Chance

Armin Baumert denkt im Moment gerne an Hochsprung, an Frauen-Hochsprung. Der gefällt ihm.

Armin Baumert denkt im Moment gerne an Hochsprung, an Frauen-Hochsprung. Der gefällt ihm. Die junge Elena Herzenberg hat bei den Deutschen Hallen-Meisterschaften in Dortmund 1,93 m übersprungen. Baumert saß in der Halle, und er fand Herzenbergs Leistung toll. Seine Frau Andrea war selber mal eine deutsche Spitzenhochspringerin. Frauen-Hochsprung ist etwas Schönes, findet Baumert. Wenn er daran denkt, muss er mal nicht an Dieter Baumann denken. Und an den Leichtathletik-Weltverband IAAF und an Rechtsanwälte und Urteile und Streit und was ihm noch alles auf die Nerven geht. Er steckt ja auch drin in der ganzen Geschichte. Er ist Leistungssportdirektor beim Deutschen Sportbund (DSB) und vorübergehend auch noch Koordinator für die Leichtathletik. "Das ist Chaos. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter kommen und sagen, sie machen nichts mehr, wenn sie keinen Rechtsanwalt dabei haben. Das kann man doch keinem klar machen, was hier gerade passiert."

Hintergrund:

Die Chronologie des Falls Dieter Baumann Die ErklSrung von DLV-PSsident Helmut Digel im Wortlaut

Hier passiert gerade ein absoluter Wirrwarr. Der Anti-Doping-Kampf verkommt zum juristischen Großkampf. Jeder gegen jeden, Weltverband gegen nationalen Verband, Funktionär gegen Funktionär, Experte gegen Experte. Keiner blickt noch durch, Sportler werden in Sippenhaft genommen. Alle die, die einem Verein angehören und für diesen starten, sind theoretisch von Sperren bedroht, wenn sie in Rennen antreten, in denen wiederum gesperrte Athleten laufen. Doch das kann eine Chance sein.

Denn jetzt sind auch Normalbürger betroffen. Doping ist nicht mehr bloß ein Thema für die Zeitung oder das Fernsehen. Die Dopingdiskussion greift in den Alltag ein. Mit dem Baumann-Rechtsstreit können sie nichts anfangen, zu kompliziert das Ganze. Aber mit Sippenhaft können sie etwas anfangen. Vor allem, wenn sie selber bedroht sind. Die breite Masse der Volksläufer, die keinem Verein angehören, betrifft das aber nicht. Sie können nicht gesperrt werden.

Die Sippenhaft ist wie ein Stoß in die Rippen. Sie öffnet die Augen. Sie macht klar, dass hier etwas schief läuft mit dem Anti-Doping-Kampf. Dass er scheinbar in einer Sackgasse steckt. Und dass etwas passieren muss, wenn Unschuldige betroffen sind. Das könnte den Druck auf die Weltverbände erhöhen.

Deren Problem heißt Selbstherrlichkeit. Die IAAF zum Beispiel knetet ihre Regeln wie Kaugummi. Läuft der gesperrte Baumann, dann werden alle, die mit ihm laufen gesperrt. Als der gesperrte Harry Reynolds lief, wurde keiner gesperrt. 400-m-Weltrekordler Reynolds wurde 1990 wegen Nandrolonmissbrauchs gesperrt, beklagte angebliche Unregelmäßigkeiten beim Dopingtest und holte sich vom Obersten Bundesgericht eine Starterlaubnis für die US-Olympiaausscheidung 1992. Die IAAF gab nach. Für einen Tag (!) wurde die Regel 53 (ii), der Sippenhaft-Paragraph, außer Kraft gesetzt. Reynolds verpasste das Olympia-Ticket, die IAAF atmete auf. Bei Baumann aber greift die IAAF mit ihrem Paragraphen 53 (ii) gnadenlos durch. Dass ein staatliches deutsches Gericht Baumanns nationalen Freispruch bestätigte, interessiert die IAAF nicht, die den Läufer international sperrte.

Und genau hier liegt das nächste Problem. "Es kann nicht sein", erklärt Hans-Peter Breit, Jurist und Mitglied des Rechtsausschusses des Deutschen Leichtathletik-Verbands (DLV), "dass ein Verbandsgericht sich über ein staatliches Gericht setzt." In den USA reagiert die IAAF interessanterweise anders. Zum einen, weil die US-Amerikaner wegen ihrer sportlichen Dominanz enormen Einfluss auf die IAAF haben. Vor allem aber, weil der Weltverband Angst vor gewaltigen Schadensersatzansprüchen hat. So versuchte Reynolds, den US-Verband respektive die IAAF auf 27 Millionen Dollar Schadensersatz zu verklagen. Reynolds erhielt vor Gericht Recht, die IAAF aber weigert sich bis heute zu zahlen.

Die harte Linie fahren die US-Gerichte aber bis heute. Denn laut amerikanischem Bundesrecht muss jeder geteste Athleten zunächst angehört werden. Doch die meisten Athleten schafften bislang erfolgreich, sich dieser Anhörung zu entziehen. Der Anti-Doping-Act - der zum Schutz der Athleten gedacht war - ist inzwischen ad absurdum geführt und zum größten Bremsklotz im Anti-Doping-Kampf geworden. Immerhin hat die Farce um Kugelstoß-Weltmeister C. J. Hunter - positiv getestet vor den Olympischen Spielen in Sydney, aber noch immer nicht verhört - nun einen US-Untersuchungsausschuss auf den Plan gerufen. Er soll diese Verfahrensweise überprüfen. Zusätzlich müsse es aber zum internationelen Schwur gegen die Blockadepolitik der USA kommen, sagt Clemens Prokop. "Auf europäischer Ebene müssen wir mehr Druck machen", sagt Prokop.

Auch der Ringer-Weltverband greift zur Sippenhaft. Die gesamte deutsche Nationalmannschaft ist gerade gesperrt, weil Alexander Leipold im Halbfinale der Deutschen Mannschaftsmeisterschaft gerungen hat. Leipold war in Sydney positiv getestet worden und wurde gesperrt. Der Rechtsausschuss I des Deutschen Ringerbundes hob die Sperre aber wegen eines Formfehlers auf. Daraufhin protestierte das DRB-Präsidium beim eigenen Rechtsausschuss II - auch mögliche Sanktionen des Weltverbandes vor Augen. Dem Protest wurde stattgegeben. Das Landgericht Frankfurt (Main) ließ Leipold dagegen starten. Mittlerweile setzte das Landgericht seine einstweilige Verfügung bis zur mündlichen Verhandlung am 1. März aus. Und am 2. April kämpft Leipold vor dem IOC-Schiedsgericht CAS in Lausanne um sein Olympiagold.

Noch ein Problempunkt: Es gibt keine einheitlichen Strafen. Die IAAF sperrt automatisch zwei Jahre, und schon eine positive A-Probe bedeutet Startverbot. Der Welt-Radsportverband UCI dagegen bestraft Dopingsünder flexibel: von drei Monaten bis zu zwei Jahren. Vor allem aber bedeutet eine positive A-Probe erst einmal gar nichts: Der Fahrer wird erst nach der positiven B-Probe und einem Urteil gesperrt. Bis dahin kann er um Prämien fahren so oft er will. "Sonst", sagt Werner Wenzel, der Generalsekretär des Bundes Deutscher Radfahrer, "könnten wir auf Schadensersatz verklagt werden, sollte die B-Probe negativ sein." Das ist nicht viel mehr als eine gute Ausrede. A- und B-Probe sind in den seltensten Fällen unterschiedlich. Außerdem gilt dieser Strafenkatalog kurioserweise auch für Amateure. "Ja", sagt Wenzel, "den hat man der Einfachheit halber von den Profis übernommen."

"Man muss sich endlich", fordert der Jurist Breit, "auf der obersten Ebene zusammen setzen." Jeder Weltverband hat die gleichen Strafen, jeder Weltverband akzeptiert ein Urteil, das ein staatliches Gericht fällt. In Deutschland etwa prüfen Gerichte ohnehin nur, ob dem Verbandsgericht grobe Rechtsverstöße unterlaufen sind. Wenn nicht, wird ein Urteil nicht aufgehoben. Das Verbandsgericht wird also nicht bevormundet.

Die CAS, das IOC-Schiedsgericht, könnte nun aufgewertet werden. Zum zentralen Gericht für alle Dopingfällen, nicht bloß während der Olympischen Spiele. Vor dem CAS könnten alle Dopingfälle abgeurteilt werden. DLV-Vizepräsident Prokop kann sich das vorstellen. Das Problem beginnt allerdings schon in seinem eigenen Bereich. Die IAAF unterstellt sich bis heute nicht der CAS. Und die CAS als Zentralgericht macht nur Sinn, wenn alle Weltverbände sie als Schiedsgericht akzeptieren. Diese globale Bereitschaft ist aber nicht in Sicht.

Selbst in Deutschland ist ja die Verwirrung bei den Verbänden riesengroß. "Es wird höchste Zeit", sagt DSB-Leistungssportdirektor Armin Baumert, "dass die Nada kommt." Die Nationale Dopingagentur. Bei Baumert klingt Nada wie ein Zauberwort. Sie soll in Zukunft den Verbänden die Wettkampfkontrollen abnehmen und könnte auch als Schiedsgericht wirken. "Einzelne Verbandsfunktionäre sind doch mit den ganzen Problemen überfordert", sagt Baumert. Die Nada-Juristen könnten kurzfristig verfügbar sein. Sie könnten erheblich schneller urteilen, als die ehrenamtlichen Verbandsjuristen. Die arbeiten nach Feierabend oder am Wochenende. So gesehen machte es Sinn, die Nada generell als Sportgericht einzusetzen. Doch eine Traumlösung ist die Nada nicht. Sie kann es gar nicht sein. Denn Verbände sind erst mal unabhängig. Die Nada kann ihre Hilfe nur anbieten. Hält ein Verband an seinen eigenen Juristen fest, urteilen die weiter.

Aber noch ist ja nicht mal klar, ob es die Nada überhaupt gibt. Die Agentur benötigt 25 Millionen Mark, um vernünftig arbeiten zu können. Bislang steuern der Bund und der deutsche Sport zwölf Millionen bei. Den Rest will jetzt DSB-Präsident Manfred von Richthofen bei der Wirtschaft einsammeln. Ein schöner Plan. Aber einer mit einem Haken. Was ist, wenn die Wirtschaft keine 13 Millionen Mark bezahlt? "Dann", sagt Baumert, "bleibt alles beim Alten." Dann muss er halt noch intensiver als jetzt schon an Frauen-Hochsprung denken.

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