zum Hauptinhalt
Update

Kein Eilverfahren: Derdiyok darf vorerst weiter nicht mit Hoffenheim-Profis trainieren

Der Fall Derdiyok wird die TSG Hoffenheim noch eine ganze Weile beschäftigen. Selbst wenn der Stürmer doch noch einen neuen Verein findet, bekommt das Image der Kraichgauer Kratzer. Arbeitsrechtlich ist der Fall sehr interessant.

Eren Derdiyok darf vorerst weiter nicht mit der Profimannschaft von 1899 Hoffenheim trainieren. Der Vorsitzende Richter Lothar Jordan vom Arbeitsgericht Mannheim-Heidelberg wies den Eilantrag des Schweizer Fußball-Nationalspielers auf einstweilige Verfügung am Mittwoch aus „prozessualen Gründen“ ab. Der Fall sei „keine Sache für ein Eilverfahren“. Stattdessen soll die Klage des Angreifers, der von Trainer Markus Gisdol vor Saisonbeginn in die sogenannte Trainingsgruppe 2 abgeschoben worden war, in einem Hauptsacheverfahren behandelt werden. Als Termin wurde der 12. September festgesetzt.

Derdiyok hatte erwirken wollen, dass er sofort wieder mit der ersten Mannschaft des Fußball-Bundesligisten trainieren darf. Ob es zum zweiten Verhandlungstermin kommt, ist noch unklar. Beide Seiten sind nach wie vor bemüht, bis zum Ende der Transferperiode am 2. September vielleicht doch noch einen Transfer in die Wege zu leiten. Die Hoffenheimer fordern eine Ausleihgebühr in Höhe von 500 000 Euro. Bislang war ein Wechsel stets gescheitert.

Der Vorsitzende Richter hatte zuvor einen Vergleich vorgeschlagen, wonach es Derdiyok ermöglicht werden sollte, bis zum Ende des Hauptsacheverfahrens jeden zweiten Tag mit der Profimannschaft trainieren zu dürfen. Der Schweizer Nationalspieler habe einen Anspruch darauf, „dass sich der Cheftrainer immer einen persönlichen Eindruck verschafft“. Die Hoffenheimer lehnten diesen Vorschlag jedoch ab. Der Stürmer hatte zuvor erklärt, er könne sich vorstellen, den Vorschlag anzunehmen.

Derdiyoks Anwalt Norbert Nasse wertete die Verhandlung dennoch als Erfolg. Zwar habe man vorerst verloren, weil der Angreifer weiter nicht mit den Profis trainieren dürfe. Allerdings habe der Richter seinem Mandanten in der Sache Recht gegeben. „Hoffenheim kommt seiner Fürsorgepflicht nicht nach und erfüllt den Arbeitsvertrag nicht.“ Der Vorsitzende Richter Jordan hatte in der Verhandlung erklärt, der Klub „verletzt offensichtlich“ das Recht des Profis auf Trainingsteilnahme. Jordan kritisierte auch die Deutsche Fußball Liga dafür, dass sie das Vorgehen der Hoffenheimer dulde.

Die Hoffenheimer Verantwortlichen wiesen die Vorwürfe dagegen zurück. „Wir haben uns nichts vorzuwerfen“, sagte Geschäftsführer Frank Briel. Alexander Rosen, Leiter Profifußball, erklärte, man sei weiter an einer Einigung mit Derdiyok interessiert. Dass der Club nun am Pranger stehe, könne er aber nicht verstehen. „Auf uns jetzt mit der Moral-Keule einzuschlagen, finde ich problematisch“, sagte Rosen.

Neben Derdiyok hatte Hoffenheims Chefcoach Gisdol vor Saisonbeginn in Tim Wiese, Tobias Weis und Edson Braafheid weitere prominente Spieler aussortiert. Allerdings stellten die Kraichgauer in Sascha Koch extra einen Coach für die Trainingsgruppe 2 ein. Die Hoffenheimer sind deshalb der Auffassung, dass sie die Verträge erfüllen und den Spielern ein angemessenes Training ermöglichen. (dpa)

Zur Startseite