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Kommentar: Ein Urteil, kein Gewinner

Schuld- oder Freispruch vor dem Sportgerichtshof: Benedikt Voigt ahnt im Fall Claudia Pechstein nur Verlierer voraus.

Egal, wie das Urteil in Lausanne gegen Claudia Pechstein am Mittwoch lautet, eines steht jetzt schon fest: Es wird keinen Gewinner geben.

Sollte die Eisschnellläuferin vom Internationalen Gerichtshof Cas des Dopings freigesprochen werden, bleibt die Frage, warum das alles so lange gedauert hat. Dreimal ist die Verkündigung des Urteils verschoben worden, so lange, bis Claudia Pechstein in Hamar die einzige Möglichkeit in diesem Winter genommen worden ist, über ihre Spezialstrecke 5000 Meter ein Weltcuprennen zu bestreiten. Damit wäre sie vielleicht juristisch freigesprochen, aber sportlich bestraft. Es wundert nicht, dass ihre Anwälte für diesen Fall bereits Schadenersatzklagen angekündigt haben.

Doch auch ein Schuldspruch kennt fast nur Verlierer. Da wäre Claudia Pechstein, deren Karriere endgültig beendet wäre. Selbst eine Zivilklage vor einem Schweizer Gericht würde ihr wohl nicht mehr helfen können, eine Starterlaubnis für die Olympischen Spiele in Vancouver zu erzwingen. Doch auch der Cas kann als Verlierer gelten. Er braucht schon eine gute Erklärung dafür, warum er den Gutachter Sottas nicht angehört hat, dessen Einschätzung zuvor eine tragende Rolle bei Pechsteins Verurteilung durch den Internationalen Eislaufverband gespielt hatte. Es wundert daher auch nicht, dass Pechsteins Anwalt vorsorglich einen Antrag auf Wiedereröffnung der Verhandlung gestellt hat.

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