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Auf Sportplätzen darf es künftig in den Ruhezeiten lauter werden.

© Uwe Anspach/dpa

Mehr Rechtssicherheit für Sportvereine: Bundesrat stimmt neuem Lärmschutz-Gesetz zu

Auf deutschen Sportanlagen darf es künftig abends und an Wochenenden lauter werden. Außerdem hat der Bundesrat einem neuen Gesetz gegen Wettmanipulationen zugestimmt.

Am Freitag hat der Deutsche Bundesrat zwei für den Sport weitreichende Entscheidungen getroffen. Nach dem Bundestag hat nun auch die Länderkammer dem neuen Gesetz zur Wettmanipulation zugestimmt. Damit wird eine Gesetzeslücke gefüllt, die eine Strafverfolgung bislang erschwert hat. Sportwettbetrug ist jetzt ein Straftatbestand. Sportlern, Trainern oder Schieds- und Kampfrichtern drohen bei Wettmanipulationen künftig bis zu fünf Jahre Gefängnis. Zur Aufklärung der Straftaten können die Behörden die Telekommunikation der Verdächtigen überwachen.

Zudem hat der Bundesrat den Weg für eine sportfreundlichere Lärmschutzregelung frei gemacht. Zustimmung fand der Vorschlag der Bundesregierung, die Sportanlagen-Lärmschutzverordnung (Salvo) zu modernisieren. Die neue Salvo gewährleistet mehr Rechtssicherheit für den Altanlagenbonus. Das heißt, Sportanlagen, die vor 1991 entstanden sind, können nun auch nach einer Sanierung die alten Richtwerte behalten.

Darüber hinaus werden die bisherigen Ruhezeiten zwischen 20 und 22 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 13 und 15 Uhr an die wochentagsüber geltenden Werte von 55 Dezibel angepasst. Bisher lag der Grenzwert in den Ruhezeiten bei 50 Dezibel. Unberührt bleiben sollen die morgendlichen Ruhezeiten. Vor allem für den Betrieb von Sportstätten in Wohngebieten von Großstädten wie Berlin ist die Neuregelung ein Fortschritt. Da höhere Emissionswerte des Sportbetriebs akzeptiert werden, kann der Abstand zwischen einer Sportanlage und einem Wohnhaus verkleinert werden.

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